Gebärdensprache

Die Stadt Nettetal arbeitet gemeinsam mit vielen weiteren Kommunen und der Charamel GmbH im Beteiligungsprojekt Kommunaler Gebärdensprach-Avatar“ (KGA) an einer umfassenderen digitalen Teilhabe für gehörlose Menschen. Das Projekt unterstützt Kommunen, sowohl digital als auch barrierefrei mit gehörlosen Menschen zu kommunizieren und langfristig eine auf künstlicher Intelligenz basierte Übersetzung anzubieten.

Muttersprache für Gehörlose Menschen

Gehörlose Menschen haben oft Schwierigkeiten mit der deutschen Schriftsprache, da ihre Muttersprache die Deutsche Gebärdensprache ist. Durch das Projekt sollen digitale Barrieren abgebaut werden, indem es einen Gebärden-Avatar namens Livian entwickelt, der Inhalte der kommunalen Internetseite übersetzt und zugänglich macht. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Langfristig sollen die gesammelten Daten verwendet werden, um eine künstliche Intelligenz zu trainieren, die eigenständig Texte in Gebärdensprache übersetzen kann.

Gebärdensprach-Avatar der nächsten Generation

Die Charamel GmbH hat ein Verfahren entwickelt, mit dem qualitativ hochwertige 3D Avatar-Animationen erstellt werden können. Im Video sehen Sie den Gebärdensprach-Avatar Livian.

Was sagt der Avatar?

Hallo! Ich bin ein Gebärdensprach-Avatar der nächsten Generation. Zukünftig werde ich Texte in digitalen Anwendungen und Webseiten in Gebärdensprache übersetzen!

Verständlichkeit, Mimik, Gestik, kommunizierte Emotion, hochwertige Animation und Synchronität mit einem Realismus, der bisher nicht möglich war. Charamel hat ein Verfahren entwickelt, mit dem qualitativ hochwertige 3D Avatar-Animationen mit realistischer Anmutung erstellt werden können. Mit state-of-the art Technologien und Produktionsverfahren werden Schwächen der Verständlichkeit bisheriger Gebärdensprach-Avatare reduziert. Das Resultat: Verständlichkeit und Akzeptanz von Gebärdensprach-Avataren und diese sind fast kaum von "echten" Menschen zu unterscheiden.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit:

Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für jeden Benutzer lesbar und bedienbar ist, sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit). 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Stadt Nettetal und wurde zuletzt am 31.08.2023 aktualisiert. Sie gilt ausschließlich für das aktuell verfügbare zentrale Online-Angebot der Stadt Nettetal, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste. Die Stadt Nettetal legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit des vorliegenden Angebots für alle Bürger sowie Nutzer.

Geltendes Gesetz

Im Sinne der Richtlinie EU 2016/2102 ist die Stadt Nettetal eine öffentliche Stelle. An welchen Bestimmungen orientieren wir uns beim Aufbau unserer Website, um das Angebot barrierefrei zu gestalten? Die Stadt Nettetal orientiert sich an folgenden Bestimmungen:

  • die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0,
  • die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW),
  • das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG),
  • das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW),
  • das Landesgleichstellungsgesetz (L-BGG NRW),
  • die Web Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG) vom World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlicht und 
  • die Web Accessibility Initiative (WAI).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Aktuell ist diese Website mit der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0, dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW), dem Landesgleichstellungsgesetz (L-BGG), der Web Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG) vom World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlicht und der Web Accessibility Initiative (WAI) weitestgehend vereinbar. Wir arbeiten an der Umsetzung der Barrierefreiheit auf der Website.

Nicht barrierefreie Inhalte

Der Stand der verwendeten Technik lässt eine lückenlose barrierefreie Gestaltung derzeit (noch) nicht zu. Welche Inhalte und Funktionen sind nicht barrierefrei oder nur eingeschränkt zugänglich?

  • Einzelne eingebundene Dokumente und eingebundene Dateien sind gegebenenfalls nicht barrierefrei.
  • PDFs, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen, werden schnellstmöglich durch barrierefreie PDF-Dokumente oder durch HTML-Inhalte ersetzt.
  • Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache stehen nur eingeschränkt zur Verfügung.
  • Die Überschriften-Struktur auf den Webseiten und ihren Unterkapiteln wird nach und nach überprüft und überarbeitet.

Zusätzliche Hinweise

Unser Anspruch ist es, diese Barrierefreiheit zu erhalten und die Umsetzung stetig zu verbessern.

Barrieren melden und Feedback

Wenn Sie Anregungen haben, können Sie uns diese gern mitteilen. Sind Ihnen Barrieren beim Zugang auf der Website aufgefallen? Dann melden Sie dies bitte per E-Mail.

Durchsetzungsverfahren, Ombudsverfahren

Es wurde nach Ihrem Feedback an die Stadt Nettetal keine zufriedenstellende Lösung gefunden? Oder hat die Stadt Nettetal nicht in der vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage geantwortet? 

Dann können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen kontaktieren. Dort können Sie einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Die Kontaktdaten der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie in der schriftlichen Erklärung zur Barrierefreiheit. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. 

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung finden Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Datenschutz

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video allgemeine Informationen zum Datenschutz:

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Webseite und Ihr Interesse an der Arbeit der Stadt Nettetal. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Internetseite ist uns ein wichtiges Anliegen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll gleichzeitig der Schutz personenbezogener Daten und der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes sichergestellt werden. Personenbezogene Daten sind Informationen, die dazu genutzt werden können, Ihre Identität zu erfahren. Darunter fallen Informationen wie Ihr Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer. Informationen, die nicht mit Ihrer Identität in Verbindung gebracht werden (wie zum Beispiel Anzahl der Nutzer der Seite), fallen nicht darunter.

Sie können unser Online-Angebot grundsätzlich ohne Offenlegung Ihrer Identität nutzen. Personenbezogene Daten werden erfasst, wenn Sie uns diese von sich aus mitteilen, beispielsweise, wenn Sie mit uns in Kontakt treten oder ein Formular ausfüllen. Dies ist erforderlich, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Die uns auf diese Weise übermittelten personenbezogenen Daten werden wir selbstverständlich ausschließlich für den bei der Kontaktanfrage freigegebenen Zweck verwenden. Eine Mitteilung dieser Angaben erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis und mit Ihrer Einwilligung. Entsprechende Angaben werden dabei auf besonders geschützten Servern in Deutschland gespeichert. Der Zugriff darauf ist nur wenigen, für die technisch-administrative Betreuung der Server zuständigen befugten Personen möglich.

Wenn Sie Informationen zur Datensicherheit, Weitergabe von Daten oder zuständige Ansprechpersonen suchen, können Sie diese ebenfalls in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchlesen.

Die Stadt Nettetal tellt alle Informationen und Bestandteile der Internetseite nach bestem Wissen und Gewissen zusammen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann nicht übernommen werden. Ebenso wenig haftet die Stadt Nettetal für etwaige Schäden, die beim Abrufen oder Herunterladen von Daten aus dieser Internetseite durch Computerviren verursacht werden.

Die Stadt Nettetal behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der Internetseite vorzunehmen. Der Inhalt und die Ausgestaltung sowie etwaige Änderungen jener Internetseiten, auf die auf der Internetseite der Stadt Nettetal per Hyperlink verwiesen wird, unterliegen nicht der Kontrolle der Stadt Nettetal. Die Stadt Nettetal haftet daher nicht für den Inhalt einer fremden Internetseite.

Weitere Informationen finden Sie in der schriftlichen Datenschutzerklärung unter https://www.nettetal.de/datenschutz#.

Erster Kontakt zur Stadt Nettetal

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video allgemeine Informationen zu den Anlaufstellen und Kontaktdaten:

Erster Kontakt

Wir freuen uns, mit Ihnen in Kontakt zu treten! Um uns erstmalig zu kontaktieren, können Sie uns Ihr Anliegen mitteilen. Über das Kontaktformular werden die Daten verschlüsselt übertragen https://www.nettetal.de/direktkontakt#. Ihre erste Ansprechperson erreichen Sie unter der Telefonnummer oder per E-Mail: 0 21 53 / 8 98 - 0 oder stadtnettetal@nettetal.de

Anlaufstellen

Im Rathaus finden Sie

  • das Bauamt,
  • das Bürgerbüro,
  • das Hauptamt,
  • die Kämmerei,
  • das Ordnungsamt,
  • das Standesamt,
  • das Steueramt und
  • das Jugendamt.

Außerdem hat die Stadt Nettetal weitere Abteilungen, wie die Bücherei, die Touristeninformation und den Seniorentreff.

Wenn Sie Fragen zur Inklusion haben, wenden Sie sich an den entsprechenden Kontakt unter 0 21 53 / 898-50 32 oder barrierefrei@nettetal.de.

Wenn Sie soziale Hilfen bekommen oder bekommen möchten, wenden Sie sich an die entsprechende Ansprechperson. Die Kontaktdaten finden Sie unter 0 21 53 / 898-0 oder sozialamt@nettetal.de

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten finden Sie unten im Footer.

Adressen

Das Rathaus finden Sie unter folgender Adresse: Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal.

Erläuterungen und Beschreibungen zu Ämtern etc.

Die Kämmerei ist neben dem Bürgermeister oder Landrat für die Kommunalfinanzen verantwortlich.

Das Sozialamt ist für die Aufgaben der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und häufig auch andere soziale Angelegenheit verantwortlich.

Navigation und Inhalte der Website

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video die Navigation und Inhalte der Webseite:

Herzlich willkommen auf der Internetseite der Stadt Nettetal. Wir freuen uns, dass Sie unsere Webseite besuchen und sich über die Arbeit und Angebote der Stadt Nettetal informieren möchten. In diesem Gebärdensprachvideo möchten wir Ihnen die Struktur und den Aufbau dieser Internetseite vorstellen. Wir zeigen Ihnen, welche Inhalte wir für Sie im Internet bereitstellen und wie Sie die gewünschten Informationen finden. 

Unser Internetauftritt wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert. Es ist möglich, dass im Video benannte Inhalte einen neuen Namen bekommen oder an eine andere Stelle der Internetseite platziert werden. Die Struktur der Internetseite bleibt aber unverändert. 

Unsere Internetseite ist responsiv, das heißt die Darstellung unseres Angebotes passt sich dem jeweiligen Endgerät an, wie zum Beispiel Notebook, Tablet oder Smartphone. Die Seite kann auf mobilen Geräten anders aussehen. Möglicherweise stehen auch nicht alle Funktionen wie in diesem Video beschrieben zur Verfügung. Egal welches Gerät Sie benutzen: Sie bekommen immer alle Informationen vollständig angezeigt. 

Um möglichst allen Nutzern ungehinderten Zugang zu unseren Seiten zu ermöglichen, unterstützen wir nur noch aktuelle Browser. Bei älteren Browsern kann es zu Abweichungen in der Darstellung der Webseiten kommen.

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Bitte beachten Sie, dass die Webseite responsiv ist. Das bedeutet, dass sich Buttons und Inhalte auf der Webseite verschieben können, wenn das Bildschirmfenster verkleinert wird. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Surfen auf unserer Internetseite. Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung! Wir hoffen, dass Sie nun einen guten Überblick über den Aufbau unserer Webseite haben.

Digitale Dienstleistungen und Bürgerbüro (Behördenwegweiser)

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video allgemeine Informationen zu digitalen Dienstleistungen und zum Bürgerbüro:

Allgemein: Bürger-Service-Portal

Im Bürger-Service-Portal können Sie Dienstleistungen bequem online abrufen. Unser Bürger-Service-Portal finden Sie unter https://www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/serviceportal#. Über das zentrale Suchfeld können Sie nach Dienstleistungen suchen. Auf den Verwaltungsseiten finden Sie alle Leistungen von A-Z. Die angebotenen Online-Dienstleistungen werden ständig verändert. Die aktuell verfügbaren Online-Dienstleistungen finden Sie in der Serviceübersicht. Im Bürger-Service-Portal haben Sie die Möglichkeit, Anträge an die Verwaltung der Stadt Nettetal online zu erfassen und an die zuständige Stelle zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten. Sollte Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen erforderlich sein, werden wir Sie während der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.

Kontakt / Terminvereinbarung

Wenn Sie Fragen zur Benutzung des Bürger-Service-Portals haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, helfen wir Ihnen gern weiter. Sie können uns per Kontaktformular erreichen: https://www.nettetal.de/direktkontakt#. Sie erreichen uns per Mail: stadtnettetal@nettetal.de

Das Bürgerbüro ist die Hauptanlaufstelle für Einwohner:innen der Stadt Nettetal. Sie können online Termine für das Bürgerbüro vereinbaren. Im Bürgerbüro können eine Vielzahl von Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Hier können z.B.

  • An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes,
  • Beglaubigungen,
  • Personalausweise,
  • polizeiliche Führungszeugnisse und
  • Reisepässe

beantragt werden.

Online-Anträge

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen zu den Online-Anträgen:

Die Stadt Nettetal bietet eine Vielzahl an digitalen Verwaltungsdiensten an, die den Aufwand für die Bürger erheblich reduzieren können. Die Anwendung der Online-Dienstleistungen ermöglicht den Bürgern eine schnelle Benutzung wichtiger Dienste von zu Hause oder unterwegs, sowie die Bürgerbeteiligung an wichtigen städtischen Themen. Manchmal reicht es nur den Online Vorgang zu bearbeiten, manchmal muss man aber auch noch in das Rathaus kommen. Sie werden während des Vorgangs darauf hingewiesen. Manchmal ist es auch möglich das am PC ausgefüllte Formular direkt über einen Button online an die Kommune zu schicken. Teilweise muss ein Formular ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden, das dann an das Rathaus geschickt, oder in den Briefkasten geworfen werden muss. Zum Teil gibt es barrierearme PDF-Dateien, die direkt am PC ausgefüllt, danach ausgedruckt und per Post an die zuständige Abteilung geschickt werden können.

Antragstellung

Der Ablauf einer Antragstellung erfolgt immer in der gleichen Reihenfolge. Folgende Schritte sind zu durchlaufen: Auf der Startseite des Antrags gibt es eine kurze Beschreibung, welche Leistung Sie beantragen können und welche Unterlagen Sie gegebenenfalls bereithalten müssen. Im Anschluss daran müssen Sie Ihre Zustimmung zur Datenschutzerklärung erteilen. Ohne diese Zustimmung kann der Antrag nicht genutzt werden!

Ausfüllhinweise

Pflichtfelder müssen Sie immer ausfüllen. Diese Felder sind mit einem Stern am Ende der Feldbezeichnung gekennzeichnet. Mit einem Klick auf den Button „Weiter“ am Seitenende wird überprüft, ob alle Pflichtfelder gefüllt wurden. Wenn alle Daten vorhanden sind, werden Sie zur nächsten Seite weitergeleitet. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten geht es weiter mit der Abfrage von weiteren Daten, welche für die jeweilige Leistungserbringung durch die Verwaltung notwendig sind. Zum Beispiel wird bei der Anforderung einer Geburtsurkunde die Auskunft benötigt, für welchen Zweck Sie diese Urkunde anfordern. Nach Eingabe aller notwendigen Daten können Sie über den Button „Vorschau“ am Seitenende das ausgefüllte Formular ansehen und nochmal alle Daten überprüfen. 

Zahlung

Bei einem kostenpflichtigen Antrag erscheint an dieser Stelle eine Kostenaufstellung mit einem Button „Kostenpflichtig bestellen“. Über diesen Button gelangen Sie auf eine neue Seite, um Ihre digitalen Zahlungsinformationen einzugeben. Je nach Antrag können unterschiedliche Zahlungsmittel gewählt werden (z.B. Kreditkarte, giropay). Nach Bestätigung der Zahlung werden Sie zur Abschlussseite des Antrags weitergeleitet. Bei einem kostenfreien Antrag gelangen Sie direkt zur Abschlussseite.

Abschluss

Auf der Abschlussseite können Sie das Formular im PDF-Format herunterladen. Der Antrag wird an die Verwaltung weitergeleitet und dort bearbeitet. 

Verwendung und Freigabe des Logos und Wappens

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video die Verwendung und Freigabe des Logos und Wappens der Stadt Nettetal:

Genehmigung 

Das Logo und Wappen der Stadt Nettetal und ihrer Stadtteile sind urheberrechtlich geschützt. Das Logo und/oder Wappen der Stadt Nettetal dürfen erst nach Einholung der Zustimmung des Marken- und Rechteinhabers verwendet werden. In jedem Fall bedarf die Verwendung von Logo und/oder Wappen einer schriftlichen Genehmigung. Es ist verboten Änderungen am Logo vorzunehmen. Sämtliche Inhalte der Webseiten der Stadt Nettetal (z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Schriftzüge, Logos) sind urheberrechtlich geschützt. Die Inhalte dürfen ausschließlich zum privaten Gebrauch kopiert und nicht ohne Genehmigung verbreitet werden. Bitte richten Sie alle Anfragen in diesem Zusammenhang an folgende E-Mail-Adresse: sabine.monz@nettetal.de oder 0 21 53 / 898-80 06. Eine Genehmigung kann ohne Angabe von Gründen verweigert oder zurückgezogen werden.

Verwendungshinweise

Die Corporate Design Vorgaben müssen eingehalten werden, aus diesem Grund muss die Stadt Nettetal jede Anfrage vor der Nutzung individuell prüfen. Primär ist das Logo/Wappen in der farbigen Variante zu verwenden. Bei Platzierung auf einem farbigen Hintergrund oder aus technischen Gründen stehen einfarbige Varianten des Logos/Wappens zur Verfügung. Die Zustimmung zur Verwendung bezieht sich jeweils auf den angefragten Verwendungszweck.

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de