Neuigkeiten aus dem Finanzbereich

Haushalt 2024

Der Rat der Stadt Nettetal hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen.

Bei einem Haushaltsvolumen von rund 146,4 Mio. € wird das Jahr 2024 voraussichtlich mit einem Jahresfehlbetrag von rund 13,0 Mio. € abschließen, der aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Der Haushalt der Stadt Nettetal gilt damit gem. § 75 Abs. Abs. 2, Satz 3 GO NRW als ausgeglichen.

Die Steuersätze der Grund- und Gewerbesteuern bleiben unverändert.

Die Haushaltssatzung wurde der Kommunalaufsicht des Kreises Viersen am 20.12.2023 angezeigt und am 01.02.2024 im Amtsblatt des Kreis Viersen öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme im Rathaus Nettetal-Lobberich in den Räumen der Kämmerei während der Dienststunden aus und kann dort eingesehen werden.

Der Gesamtplan nebst Anlagen kann zudem weiter unten auf dieser Seite unter „Downloads“ aufgerufen werden. Über die im pdf-Dokument enthaltenen Inhaltsverzeichnisse und Lesezeichen können Sie im gesamten Haushalt mit Satzung, Vorbericht, Haushaltsplan und Anlagen navigieren und erlangen so schnell die gewünschte Information.

Die Haushalte der vergangenen Jahre stehen unter Haushalt zum Download zur Verfügung.

Jahresabschluss 2023

Der Rat der Stadt Nettetal hat in seiner Sitzung am 17.12.2024 den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss nebst Anhang und Lagebericht zum 31.12.2023 festgestellt.

Für das Haushaltsjahr 2023 war ein Jahresfehlbetrag von rund - 6,6 Mio. € geplant. Der Jahresabschluss schließt mit einem Jahresfehlbetrag von rund -0,8 Mio.€ und damit 5,8 Mio. € besser als geplant ab. Hierfür ist in erster Linie der starke Anstieg der Gewerbesteuer verantwortlich, die rund 5,4 Mio. € über dem Planwert liegt und sich weiterhin auf einem sehr hohen Niveau befindet. Weitere relevante Verbesserungen resultieren aus der Fortschreibung der Pensions- und Beihilferückstellungen, die aufgrund von einer nicht erfolgten Besoldungserhöhung und Sterbefällen zu einer Ergebnisentlastung von rund 1,6 Mio. € führt. Hohe Mehraufwendungen für die Unterbringung von geflüchteten Menschen konnten durch Bundes- und Landesmittel sowie höhere Zuwendungen nach dem FlüAG aufgefangen werden. Im Produktbereich „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sind deutlich höhere Aufwendungen für Jugendhilfen und KiBiz-Zuwendungen angefallen, die nicht durch Kostenerstattungen von anderen Jugendhilfeträgern und Landeszuwendungen nach dem KiBiz kompensiert werden konnten. Ein weiterer Rückgang der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer konnte durch höhere buchhalterische Isolierungen ausgeglichen werden.

Die Möglichkeit der Isolierung von pandemie- und kriegsbedingten Belastungen nach dem NKF-CUIG fällt für die kommenden Jahresabschlüsse jedoch weg, sodass es nochmal deutlich schwieriger wird ausgeglichene Jahresergebnisse zu erzielen. Insgesamt wurden in den Jahren 2020-2023 rund 13,5 Mio. € buchhalterisch isoliert. Diese sollen im Jahr 2026 erfolgsneutral gegen das Eigenkapital ausgebucht werden.

Die Ausgleichsrücklage wird sich nach der Entnahme des Jahresfehlbetrages auf rund 34,9 Mio. € reduzieren. Zum 01.01.2009 lag diese bei 17,4 Mio. €. Ein Großteil der Zuführungen ist demnach auf buchhalterische Isolierungen zurückzuführen. Bei der Abbildung von „realen Haushalten“ wäre demnach trotz der außerordentlich hohen Steuereinnahmen nur ein Eigenkapitalerhalt möglich gewesen. Die buchhalterischen Isolierungen haben demnach einen zusätzlichen Puffer geschaffen, der mit Blick auf die Haushaltsplanung deutlich schneller aufgebraucht werden könnte, als er aufgebaut wurde.

Im Jahresabschluss 2023 war es erstmalig möglich, die Neuregelungen des 3. NKFWG anzuwenden. Durch eine Erhöhung des globalen Minderaufwandes in der Planung und der Möglichkeit Jahresfehlbeträge über drei Jahre vorzutragen erleichtern diese in erster Linie den Haushaltsausgleich. Diese Möglichkeiten sind primär für Gemeinden, die auf ein Haushaltssicherungskonzept zusteuern relevant. So lange die Stadt Nettetal noch über eine Ausgleichsrücklage als Puffer verfügt, ergeben sich hieraus keine Vorteile.

Der Jahresabschluss kann unter Downloads eingesehen werden. Zudem liegen die Unterlagen während der üblichen Dienstzeiten bei der Kämmerei im Rathaus aus.

Die Jahesabschlüsse der vergangenen Jahre können unter Jahres- und Gesamtabschluss abgerufen werden.

Schuldenbericht 2023

Der Schuldenbericht für das Jahr 2023 kann ab sofort unter Zins- und Schuldenmanagement abgerufen werden.

Gesamtabschluss 2022

In der Sitzung vom 04.07.2024 hat der Rat der Stadt Nettetal den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Gesamtabschluss zum 31.12.2022 bestätigt. Der Gesamtabschluss ist das kommunale Gegenstück zum handelsrechtlichen Konzernabschluss. Hier werden neben dem städtischen Jahresabschluss die Jahresabschlüsse aller kommunalen Unternehmen zu einem konsolidierten Abschluss zusammengeführt. Dafür werden Ansatz und Bewertung vereinheitlicht und alle konzerninternen Leistungen eliminiert.

Sämtliche Unterlagen können unter Downloads abgerufen werden. Zudem liegt der Gesamtabschluss während der üblichen Dienstzeiten bei der Kämmerei im Rathaus aus und kann dort eingesehen werden.

Die Gesamtabschlüsse der vergangenen Jahre können unter Jahres- und Gesamtabschluss abgerufen werden.

Elektronischer Rechnungsempfang

Die Stadt Nettetal unterstützt die Nutzung von elektronischen Rechnungen. Unter sogenannten E-Rechnungen sind strukturierte Daten, die automatisiert übertragen und direkt in die IT-Verfahren des Rechnungsempfängers einfließen zu verstehen. Dies spart nicht nur dem Rechnungsersteller Porto und Zeit, sondern ebenfalls dem Rechnungsempfänger Aufwand und Zeit für die Erfassung und weitere Bearbeitung. Das Land Nordrhein-Westfahlen hat mit Weberfassung E-Rechnung ein zentrales Eingangsportal für die Entgegennahme von E-Rechnungen in Betrieb genommen, an das sich auch die Stadt Nettetal angeschlossen hat.

Für die korrekte Übermittlung ist die Leitweg-ID der Stadt Nettetal 051660016016-31001-91 anzugeben. E-Rechnungen müssen dem Datenaustauschstandard XRechnung in der aktuellen Version bzw. der europäischen Norm EN 16931-1-2017 entsprechen. Eine ZUGFeRD Rechnung wird angenommen, sofern sie dem Profil XRechnung des ZUGFeRD 2.1.1 Standards entspricht. Weitergehende Informationen über das Eingangsportal und die Erstellung und Einreichung von elektronischen Rechnungen erhalten Sie unter:

https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-informationen-fuer-rechnungssteller

Sollten Sie noch nicht in der Lage sein elektronische Rechnungen zu erstellen und zu versenden, können Sie Ihre Rechnungen hilfsweise auch gerne im PDF-Format an rechnung@nettetal.de senden. Bitte für jede Rechnung eine separate E-Mail verschicken.

Stadt vergibt Aufträge zukünftig über eVergabe

Mehr als 60 Unternehmer aus der Region haben sich jetzt im Nettetaler Rathaus über das neue elektronische Vergabeportal (eVergabe) der Stadt informiert. Immerhin bietet die Stadtverwaltung mit einem jährlichen millionenschweren Auftragsvolumen ein großes Potenzial und die öffentlichen Aufträge sind für viele Branchen und Betriebe von großem Interesse.

Die zentrale Schnittstelle zwischen dem Bieterbetrieb, also den örtlichen Handwerkern, und der städtischen Vergabestelle ist das Portal des Deutschen Ausschreibungsblattes unter www.deutsches-ausschreibungsblatt.de.

Holger Haake und Thomas Durmann vom Ausschreibungsblatt erklärten den Zuhörern, wie sie ihre Angebote digital abgeben können. Die Unternehmen übermitteln ihre Angebote in Textform mit Hilfe einer kostenlosen Software. Mit einer digitalen Signatur wird das Angebot unterzeichnet und bleibt bis zum Eröffnungstermin verschlüsselt. Erst dann kann es von der städtischen Vergabestelle geöffnet werden.

Bei der Live-Demonstration konnten die Teilnehmer feststellen: sich online auf Ausschreibungen der Stadt zu bewerben, bringt klare Vorteile mit sich. „Die Software weist auf formale Fehler hin und bietet auch die Möglichkeit, das eigene Angebot nochmal zurückzuziehen oder zu korrigieren", so Durmann. Bei der Erstellung des Angebots unterstützt das Programm den Anbieter und macht auf Logikfehler aufmerksam. So wird sichergestellt, dass es vollständig abgegeben wird. Innerhalb der Angebotsfrist können Angebote noch zurückgezogen und neu abgegeben werden. Die weiteren Vorteile der elektronischen Vergabe sind kürzere Bearbeitungszeiten, eine detaillierte Dokumentation, kein Aufwand durch Versand von Vergabeunterlagen und ein vergaberechtskonformes Arbeiten.

Wer dennoch Probleme bei der Online-Abgabe seines Angebots habe, werde telefonisch über die Bieterhotline (0211 / 88 27 38-288) betreut, so Durmanns Versprechen. „Durch eine vollständig elektronisch durchgeführte Vergabe können zum Beispiel Fehler oder Verspätungen bei der Angebotsabgabe reduziert, die Angebotsfristen bis zum letzten Moment voll ausgeschöpft oder die Bieterfragen durch vereinfachte Kommunikationsmöglichkeiten schneller beantwortet werden", so Julia Huss von der zentralen Vergabestelle der Stadt.

Zufrieden zeigten sich auch die örtlichen Handwerksbetriebe von dem neuen Verfahren: „Das Programm ist sehr kundenfreundlich", lobte Dirk Schiffer vom gleichnamigen Dachdeckerbetrieb die Entscheidung der Stadt. Die Basisversion des Programms ist kostenlos. Alle Aufträge der Stadt werden ständig auf der städtischen Homepage veröffentlicht. Über die Vergabenummer erfolgt die Verknüpfung zum Deutschen Ausschreibungsblatt. Weitere Informationen erteilt die Zentrale Vergabestelle unter Telefon 02153/898-2008 oder E-Mail vergabe@nettetal.de.

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de