Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Nettetal - 4. Runde-
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte (in NRW sind dies Städte und Gemeinden) in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.
Die Stadt Nettetal hat bereits zur 3. Runde einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Dieser soll nun in Verbindung mit den aktualisierten Lärmkarten der Stufe 4 überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit nach § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz vorgesehen.
Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/.
In der Regel sind regionale, nationale oder grenzüberschreitende Hauptverkehrsstraßen (Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr (DTV >8.200 Kfz) zu betrachten. Innerhalb der Stadt Nettetal wurden folgende Hauptverkehrsstraßen kartiert:
A 61
• Landesgrenze zu den Niederlanden bis Stadtgrenze zu Viersen
B 221
• Achse Kaldenkirchener Straße – Geldrische Straße, Stadtgrenze zu Straelen bis A 61, Anschlussstelle Kaldenkirchen,
• Knotenpunkt B 221/ Kölner Straße bis A 61, Anschlussstelle Kaldenkirchen Süd
B 509
• Von Stadtgrenze zu Grefrath bis A 61, Anschlussstelle Nettetal
L 373
• Straße Dyck, Anschlussstelle Nettetal bis Stadtgrenze zu Viersen
L 29
• Achse Dülkener Straße – Lobbericher Straße von L 373 Dyck bis Knotenpunkt L 29 Lobbericher Straße/ K 3 Am Kastell
K 1
• Achse Lobbericher Straße – Breyeller Straße – Fenlandring – Freiheitstraße von Knotenpunkt L 29 Dülkener Straße/ Lobbericher Straße bis Straße An St. Sebastian.Die K 1 wurde zwar in den Kartierungsdaten als untersuchte Lärmquelle aufgeführt, ging aber entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht in die Lärmkartierung ein
Auf Grundlage einer Auswertung der Bereiche
- mit Überschreitung der Lärmwerte in drei Kategorien
- Lden >70 dB(A) und/ oder Lnight >60 dB(A) als sehr hohe Lärmbelastung,
- Lden ≥65 – <70 dB(A) und/ oder Lnight ≥55 – <60 dB(A) als hohe Lärmbelastung,
- ≥60 – <65 dB(A) und/ oder Lnight ≥50 – <55 dB(A) wegen Überschreitung des Umwelthandlungsziels und
- einer zulässigen (Bebauungsplan) oder tatsächlichen (Realnutzung) empfindlichen Nutzung (Wohnung, Schule, Krankenhaus)
wurden mit einer GIS-Auswertung Belastungsachsen identifiziert, die sich aus einer Überschreitung der Auslösewerte beim überwiegenden Teil der Gebäude ergeben.
Auf einem Straßenabschnitt sind die Gebäude sehr hohen Pegeln Lden >70 dB(A)/ Lnight >60dB(A) ausgesetzt:
- L 29 Lobbericher Straße – Lambertimarkt von Dülkener Straße bis Josefstraße.
Auf einem weiteren Straßenabschnitt sind die Gebäude hohen Pegeln Lden ≥65-<70 dB(A) und/oder Lnight ≥55-<60 dB(A) ausgesetzt:
- B 221 Kaldenkirchener Straße – Geldrische Straße von Straße Hampoel bis Hinsbecker Straße.
1. Phase - Mitwirkung der Öffentlichkeit und Beteiligung der benachbarten Kommunen und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffenlicher Belange
Die 1. Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 18.12.2023 bis 31.01.2024 statt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise hat
der Ausschuss für Stadtplanung und Mobilität in seiner Sitzung am 14.03.2024 beraten und beschlossen.
In derselben Sitzung beschloss der Ausschuss auch die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (2. Phase).
2. Phase- erneute Mitwirkung der Öffentlichkeit und Beteiligung der benachbarten Kommunen und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffenlicher Belange
Die 2. Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 08. April 2024 bis einschließlich 08. Mai 2024 statt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise hat der Ausschuss für Stadtplanung und Mobilität in seiner Sitzung am 25.06.2024 vorberaten. Der Rat der Stadt Nettetal hat am 04.07.2024 den Lärmaktionsplan beschlossen.
Beschluss des Lärmaktionsplanes
Der Ausschuss für Stadtplanung und Mobilität hat am 25.06.2024 und der Rat der Stadt Nettetal am 04.07.2024 über die Abwägungsergebnisse zu den fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen beraten und und den Lärmaktionsplan beschlossen.
Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes
Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes. Bis zum 2. Januar 2024 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben.
Die Veröffentlichung des Lärmaktionsplan-Entwurfes erfolgt auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap.
Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 konnten die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort konnten die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Lärmaktionsplan-Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Newsletter und Kontakt
Auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de können sich Bürger auch für den Newsletter anmelden, mit dem das Eisenbahn-Bundesamt unter anderem über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert.
Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: umgebungslaerm@eba.bund.de
Postalische Anfragen werden an folgende Adresse gebeten:
Eisenbahn-Bundesamt
Referat 53: Umgebungslärmkartierung,
Lärmaktionsplanung und Geoinformation
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Fördermöglichkeiten
Straßen.NRW
Neben Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen von Neu-, Um- oder Ausbaumaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen, der so genannten „Lärmvorsorge“, setzt der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen auch an bestehenden Straßen in seiner Zuständigkeit Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm um. Diese „Lärmsanierung“ kann dort Anwendung finden, wo die Lärmbelastung „gewachsen“ ist, ohne dass eine bauliche Änderung der Straße vorgenommen wird. Als Lärmminderungsmaßnahmen kommen aktiver Schallschutz, wie Lärmschutzwälle, Lärmschutzwände, lärmmindernde Fahrbahnoberflächen etc. oder passiver Lärmschutz in Form von baulichen Verbesserungen am Immissionsort, beispielsweise der Einbau Schallschutzfenster oder Lüfter, zum Einsatz.
Ein formloser Antrag auf Überprüfung der Lärmsituation an Bundes- und Landesstraßen im Bereich des jeweiligen Wohnhauses kann an den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (kurz Straßen-NRW) als Straßenbauverwaltung gestellt werden. Ansprechpartner ist die entsprechende Niederlassung von Straßen.NRW im Bereich des jeweiligen Wohnortes oder Betriebssitz.
Für Nettetal zuständig:
41065 Mönchengladbach
kontakt.rnl.nr@strassen.nrw.de
Kontakt
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Agnes Steinmetz
0 21 53 / 898-62 03
agnes.steinmetz@nettetal.de