Videos in Gebärdensprache: Dienstleistungen

Nachfolgend können Sie sich mithilfe von Gebärdensprachvideos über Dienstleistungen auf der Internetseite der Stadt Nettetal informieren.

Digitale Dienstleistungen und Bürgerbüro (Behördenwegweiser)

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video allgemeine Informationen zu digitalen Dienstleistungen und zum Bürgerbüro:

Allgemein: Bürger-Service-Portal

Im Bürger-Service-Portal können Sie Dienstleistungen bequem online abrufen. Unser Bürger-Service-Portal finden Sie unter https://www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/serviceportal#. Über das zentrale Suchfeld können Sie nach Dienstleistungen suchen. Auf den Verwaltungsseiten finden Sie alle Leistungen von A-Z. Die angebotenen Online-Dienstleistungen werden ständig verändert. Die aktuell verfügbaren Online-Dienstleistungen finden Sie in der Serviceübersicht. Im Bürger-Service-Portal haben Sie die Möglichkeit, Anträge an die Verwaltung der Stadt Nettetal online zu erfassen und an die zuständige Stelle zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten. Sollte Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen erforderlich sein, werden wir Sie während der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.

Kontakt / Terminvereinbarung

Wenn Sie Fragen zur Benutzung des Bürger-Service-Portals haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, helfen wir Ihnen gern weiter. Sie können uns per Kontaktformular erreichen: https://www.nettetal.de/direktkontakt#. Sie erreichen uns per Mail: stadtnettetal@nettetal.de

Das Bürgerbüro ist die Hauptanlaufstelle für Einwohner:innen der Stadt Nettetal. Sie können online Termine für das Bürgerbüro vereinbaren. Im Bürgerbüro können eine Vielzahl von Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Hier können z.B.

  • An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes,
  • Beglaubigungen,
  • Personalausweise,
  • polizeiliche Führungszeugnisse und
  • Reisepässe

beantragt werden.

Online-Anträge

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen zu den Online-Anträgen:

Die Stadt Nettetal bietet eine Vielzahl an digitalen Verwaltungsdiensten an, die den Aufwand für die Bürger erheblich reduzieren können. Die Anwendung der Online-Dienstleistungen ermöglicht den Bürgern eine schnelle Benutzung wichtiger Dienste von zu Hause oder unterwegs, sowie die Bürgerbeteiligung an wichtigen städtischen Themen. Manchmal reicht es nur den Online Vorgang zu bearbeiten, manchmal muss man aber auch noch in das Rathaus kommen. Sie werden während des Vorgangs darauf hingewiesen. Manchmal ist es auch möglich das am PC ausgefüllte Formular direkt über einen Button online an die Kommune zu schicken. Teilweise muss ein Formular ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden, das dann an das Rathaus geschickt, oder in den Briefkasten geworfen werden muss. Zum Teil gibt es barrierearme PDF-Dateien, die direkt am PC ausgefüllt, danach ausgedruckt und per Post an die zuständige Abteilung geschickt werden können.

Antragstellung

Der Ablauf einer Antragstellung erfolgt immer in der gleichen Reihenfolge. Folgende Schritte sind zu durchlaufen: Auf der Startseite des Antrags gibt es eine kurze Beschreibung, welche Leistung Sie beantragen können und welche Unterlagen Sie gegebenenfalls bereithalten müssen. Im Anschluss daran müssen Sie Ihre Zustimmung zur Datenschutzerklärung erteilen. Ohne diese Zustimmung kann der Antrag nicht genutzt werden!

Ausfüllhinweise

Pflichtfelder müssen Sie immer ausfüllen. Diese Felder sind mit einem Stern am Ende der Feldbezeichnung gekennzeichnet. Mit einem Klick auf den Button „Weiter“ am Seitenende wird überprüft, ob alle Pflichtfelder gefüllt wurden. Wenn alle Daten vorhanden sind, werden Sie zur nächsten Seite weitergeleitet. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten geht es weiter mit der Abfrage von weiteren Daten, welche für die jeweilige Leistungserbringung durch die Verwaltung notwendig sind. Zum Beispiel wird bei der Anforderung einer Geburtsurkunde die Auskunft benötigt, für welchen Zweck Sie diese Urkunde anfordern. Nach Eingabe aller notwendigen Daten können Sie über den Button „Vorschau“ am Seitenende das ausgefüllte Formular ansehen und nochmal alle Daten überprüfen. 

Zahlung

Bei einem kostenpflichtigen Antrag erscheint an dieser Stelle eine Kostenaufstellung mit einem Button „Kostenpflichtig bestellen“. Über diesen Button gelangen Sie auf eine neue Seite, um Ihre digitalen Zahlungsinformationen einzugeben. Je nach Antrag können unterschiedliche Zahlungsmittel gewählt werden (z.B. Kreditkarte, giropay). Nach Bestätigung der Zahlung werden Sie zur Abschlussseite des Antrags weitergeleitet. Bei einem kostenfreien Antrag gelangen Sie direkt zur Abschlussseite.

Abschluss

Auf der Abschlussseite können Sie das Formular im PDF-Format herunterladen. Der Antrag wird an die Verwaltung weitergeleitet und dort bearbeitet. 

Dienstleistung Personalausweis 

Zur Dienstleistung Personalausweis werden fünf Videos in Deutscher Gebärdensprache angeboten. 

Personalausweis erstmalig beantragen

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen für die erstmalige Beantragung des Personalausweises:

Allgemeine Informationen 

Für Deutsche gilt die Ausweispflicht: Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. 

Bei Ablauf der Gültigkeit oder Verlust können Sie einen neuen Personalausweis beantragen, um Ihre Ausweispflicht zu erfüllen. 

Bei Namensänderung wird der Personalausweis ungültig und muss neu beantragt werden. Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen. 

Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zu Ungültigkeit.

Zuständigkeiten 

Sie müssen den Personalausweis persönlich bei dem Bürgerservice an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Den Bürgerservice finden Sie unter folgender Adresse: Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal. Die Antragstellung bei einem anderen Bürgerservice ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie eine Zusatzgebühr. 

Erforderliche Unterlagen 

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt: 

  1. aktuelles biometrisches Passbild
  2. gegebenenfalls Ihr bisheriger Reisepass
  3. gegebenenfalls Personenstandsurkunde. An der Personenstandsurkunde können eingetragene Ehen und Lebenspartnerschaften abgelesen werden. Auch die Geburt von Kindern wird in dieser Urkunde vermerkt.

Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt: 

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en) 
  • Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis. 
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

Das biometrische Passbild muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm, im Hochformat und ohne Rand
  2. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile.
  3. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein.
  4. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein

Das biometrische Passbild muss den Formvorschriften entsprechen. Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerservice über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Chip des Dokuments gesetzlich verpflichtend (ab 6 Jahren).

Kosten

Die Gebühr für einen regulären Personalausweis beträgt 37,00 €. Die Gebühr für einen regulären Personalausweis beträgt für Personen unter 24 Jahren 22,80 €. Einen Überblick über die Gebühren für die Ausstellung des Personalausweis können Sie einsehen unter: https://www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/serviceportal/dienstleistung/personalausweis#

Verfahrensablauf

Einen neuen Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgerservice. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt. Sie müssen den Antrag unterschreiben.

Bearbeitungsdauer

Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Sie können sich über einen Online Auskunftsservice informieren, wann Sie den Personalausweis abholen können. Sobald Sie den Personalausweis abholen können, werden Sie per Post benachrichtigt. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Dokument, können sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises müssen Sie den vorläufigen Personalausweis zurückgeben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/serviceportal/dienstleistung/personalausweis#.

Personalausweis neu beantragen bei Namensänderung

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen über die Neubeantragung bei Namensänderung des Personalausweises:

Allgemeine Informationen 

Für Deutsche gilt die Ausweispflicht: Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Bei Namensänderung wird der Personalausweis ungültig und muss neu beantragt werden. Wenn sich Ihr Familienname nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Haben Sie Ihren Familiennamen nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie auch einen neuen Personalausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen ebenfalls ändern. Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen. Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit.

Zuständigkeiten 

Sie müssen den Personalausweis persönlich bei dem Bürgerservice an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Den Bürgerservice finden Sie unter folgender Adresse: Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal. Die Antragstellung bei einem anderen Bürgerservice ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie eine Zusatzgebühr. 

Erforderliche Unterlagen 

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt: 

  1. Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass
  2. aktuelles biometrisches Passbild
  3. gegebenenfalls Personenstandsurkunde. An der Personenstandsurkunde können eingetragene Ehen und Lebenspartnerschaften abgelesen werden. Auch die Geburt von Kindern wird in dieser Urkunde vermerkt.

Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt: 

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en) 
  • Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis. 
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

Das biometrische Passbild muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm, im Hochformat und ohne Rand
  2. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile.
  3. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein.
  4. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein

Das biometrische Passbild muss den Formvorschriften entsprechen. Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerservice über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Chip des Dokuments gesetzlich verpflichtend (ab 6 Jahren).

Kosten

Die Gebühr für einen regulären Personalausweis beträgt 37,00 €. Die Gebühr für einen regulären Personalausweis beträgt für Personen unter 24 Jahren 22,80 €. Einen Überblick über die Gebühren für die Ausstellung des Personalausweises können Sie einsehen unter: https://www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/serviceportal/dienstleistung/personalausweis# 

Verfahrensablauf

Einen neuen vorläufigen Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgerservice. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt. Sie müssen den Antrag unterschreiben.

Bearbeitungsdauer

Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Sie können sich über einen Online Auskunftsservice informieren, wann Sie den Personalausweis abholen können. Sobald Sie den Personalausweis abholen können, werden Sie per Post benachrichtigt. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Dokument, können sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises müssen Sie den vorläufigen Personalausweis zurückgeben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/serviceportal/dienstleistung/personalausweis#.

Personalausweis ändern bei Umzug

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen über die Änderung des Personalausweises bei einem Umzug:

Allgemeine Informationen 

Für Deutsche gilt Ausweispflicht: Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Wohnort in Ihrem Personalausweis aktualisieren lassen.

Zuständigkeiten 

Den Bürgerservice finden Sie unter folgender Adresse: Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal.

Erforderliche Unterlagen 

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt: 

  1. Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass

Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt: 

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en) 
  • Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis. 
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerservice über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. 

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgerservice. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt. Sie müssen den Antrag unterschreiben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/serviceportal/dienstleistung/personalausweis#.

Vorläufigen Personalausweis beantragen

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises:

Allgemeine Informationen 

Für Deutsche gilt Ausweispflicht: Diese können Sie durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen. Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt. Bei Ablauf der Gültigkeit oder Verlust können Sie einen neuen Personalausweis beantragen, um Ihre Ausweispflicht zu erfüllen. 

Zuständigkeiten 

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei dem Bürgerservice an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Den Bürgerservice finden Sie unter folgender Adresse: Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt: 

  1. Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass
  2. aktuelles biometrisches Passbild
  3. gegebenenfalls Personenstandsurkunde. An der Personenstandsurkunde können eingetragene Ehen und Lebenspartnerschaften abgelesen werden. Auch die Geburt von Kindern wird in dieser Urkunde vermerkt.

Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt: 

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en) 
  • Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis. 
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

Das biometrische Passbild muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm, im Hochformat und ohne Rand
  2. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile.
  3. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein.
  4. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein

Das biometrische Passbild muss den Formvorschriften entsprechen. Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerservice über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. 

Kosten

Einen Überblick über die Gebühren für die Ausstellung des Personalausweis können Sie einsehen unter: https://www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/serviceportal/dienstleistung/vorlaeufiger-personalausweis# 

Verfahrensablauf

Einen neuen vorläufigen Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgerservice. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt. Sie müssen den Antrag unterschreiben.

Bearbeitungsdauer

Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Dokument, können sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate. Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises müssen Sie den vorläufigen Personalausweis zurückgeben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/serviceportal/dienstleistung/vorlaeufiger-personalausweis#.

Verlust des Personalausweises

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen bei Verlust des Personalausweises:

Allgemeine Informationen 

Bei Ablauf der Gültigkeit oder Verlust können Sie einen neuen Personalausweis beantragen, um Ihre Ausweispflicht zu erfüllen.

Verlust

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie schnellstmöglich persönlich in dem Bürgerservice oder einer Polizeidienststelle melden. Die Verlustbescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt. Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes finden Sie nähere Informationen zum Verlust Ihres Personalausweises im Ausland: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/reisepaesse-und-personalausweise#content_1. Das Wiederauffinden Ihres Personalausweises müssen Sie ebenfalls persönlich in dem Bürgerservice melden. Falls Sie einen neuen Personalausweis mit Online-Funktion haben, sollten Sie den Ausweis bei Verlust so schnell wie möglich sperren lassen. Wenn Sie den Verlust oder Diebstahl bei dem Bürgerservice oder bei der Polizei melden, wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Sie können den Online-Ausweis auch über die folgende Sperrhotline selbst telefonisch sperren lassen: 116 116. Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/serviceportal/dienstleistung/personalausweis#.

Dienstleistung Reisepass

Zur Dienstleistung Reisepass werden vier Videos in Deutscher Gebärdensprache angeboten. 

Reisepass beantragen

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen für die Beantragung eines Reisepasses:

Allgemeine Informationen 

Einen Reisepass benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie: in 

  • Länder außerhalb der EU reisen wollen 
  • Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können. 

Bei Namensänderung wird der Reisepass ungültig und muss neu beantragt werden. Wenn sich Ihr Familienname nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen. Haben Sie Ihren Familiennamen nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie auch einen neuen Reisepass beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen ebenfalls ändern. Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit. Nach einem Umzug in eine andere Gemeinde müssen Sie den Wohnort in Ihrem Reisepass aktualisieren lassen. Der Reisepass enthält regulär 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. 

Der Reisepass kann für Kinder von Geburt an ausgestellt werden. Ab dem 1. Januar 2024 wurde der sogenannte Kinderreisepass abgeschafft. Es werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei. 

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten. Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses. 

Zuständigkeiten

Sie müssen den Reisepass persönlich bei dem Bürgerservice an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Die Antragstellung bei einem anderen Bürgerservice ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie eine Zusatzgebühr. Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig, z.B. Botschaft oder Konsulat. Die Voraussetzung für die Reisepassbeantragung ist, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass 
  2. aktuelles biometrisches Passbild
  3. gegebenenfalls Ihr bisheriger Reisepass
  4. gegebenenfalls Personenstandurkunde. An der Personenstandsurkunde können eingetragene Ehen und Lebenspartnerschaften abgelesen werden. Auch die Geburt von Kindern wird in dieser Urkunde vermerkt.

Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en)
  • Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis.
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

Das biometrische Passbild muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm, im Hochformat und ohne Rand
  2. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile.
  3. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein.
  4. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

Das biometrische Passbild muss den Formvorschriften entsprechen. Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerservice über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Chip des Dokuments gesetzlich verpflichtend (ab 6 Jahre). 

Kosten 

Die Gebühr für einen regulären Reisepass mit 32 Seiten beträgt 70,00 €.

Die Gebühr für einen regulären Reisepass mit 32 Seiten beträgt für Personen unter 24 Jahre 37,50 €. 

Einen Überblick über die Gebühren für die Ausstellung des Express-Reisepass können Sie einsehen unter: https://www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/serviceportal/dienstleistung/reisepass# 

Verfahrensablauf

Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgerservice. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt. Sie müssen den Antrag unterschreiben.

Bearbeitungsdauer

Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sie können sich über einen Online-Auskunftsservice informieren, wann Sie den Express-Reisepass abholen können. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

In dringenden Fällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. 

Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Reisepasses ein Dokument, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/serviceportal/dienstleistung/reisepass#

Express-Reisepass beantragen

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen für die Beantragung eines Express-Reisepasses:

Allgemeine Informationen 

Einen Reisepass benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie: in 

  • Länder außerhalb der EU reisen wollen 
  • Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können. 

Zuständigkeiten 

Sie müssen den Express-Reisepass persönlich bei dem Bürgerservice an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Die Antragstellung bei einem anderen Bürgerservice ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie eine Zusatzgebühr. Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig, z.B. Botschaft oder Konsulat. Die Voraussetzung für die Reisepassbeantragung ist, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 

Erforderliche Unterlagen 

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass 
  2. aktuelles biometrisches Passbild
  3. gegebenenfalls Ihr bisheriger Reisepass

Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en)
  • Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis.
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

Das biometrische Passbild muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm, im Hochformat und ohne Rand
  2. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile.
  3. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein.
  4. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

Das biometrische Passbild muss den Formvorschriften entsprechen. Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerservice über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Chip des Dokuments gesetzlich verpflichtend (ab 6 Jahre). 

Kosten 

Einen Überblick über die Gebühren für die Ausstellung des Express-Reisepass können Sie einsehen unter: https://www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/serviceportal/dienstleistung/reisepass#.

Verfahrensablauf

Einen neuen Express-Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgerservice. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt. Sie müssen den Antrag unterschreiben.

Bearbeitungsdauer

In dringenden Fällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Der Express-Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sie können sich über einen Online-Auskunftsservice informieren, wann Sie den Express-Reisepass abholen können. Sobald Sie den Express-Reisepass abholen können, werden Sie per Post benachrichtigt. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/serviceportal/dienstleistung/reisepass#

Vorläufigen Reisepass beantragen

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:

Allgemeine Informationen 

Einen Reisepass benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie: 

  • in Länder außerhalb der EU reisen wollen 
  • Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können. 

Zuständigkeiten 

Sie müssen den vorläufigen Reisepass persönlich bei dem Bürgerservice an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen. Die Antragstellung bei einem anderen Bürgerservice ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie eine Zusatzgebühr. Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig, z.B. Botschaft oder Konsulat. Die Voraussetzung für die Reisepassbeantragung ist, dass Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. 

Erforderliche Unterlagen 

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel: Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass 
  2. aktuelles biometrisches Passbild
  3. gegebenenfalls Ihr bisheriger Reisepass

Bei der Antragstellung für ein Kind oder Jugendlichen werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person(en)
  • Wenn die anwesende Person das alleinige Sorgerecht hat, benötigt sie einen Sorgerechtsnachweis.
  • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

Das biometrische Passbild muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm, im Hochformat und ohne Rand
  2. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile.
  3. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein.
  4. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

Das biometrische Passbild muss den Formvorschriften entsprechen. Erkundigen Sie sich vorab bei dem Bürgerservice über die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen. 

Kosten 

Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 €. Einen Überblick über die Gebühren für die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses können Sie einsehen unter: https://www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/serviceportal/dienstleistung/vorlaeufiger-reisepass#

Verfahrensablauf

Einen neuen vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgerservice. Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Der Antrag wird vor Ort ausgefüllt.

Bearbeitungsdauer

Brauchen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Reisepasses ein Dokument, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Ein vorläufiger Reisepass wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens 1 Jahr. Bei der Aushändigung des neuen Reisepasses müssen Sie den vorläufigen Reisepass zurückgeben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/serviceportal/dienstleistung/vorlaeufiger-reisepass#.

Verlust des Reisepasses

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video Informationen bei Verlust des Reisepasses:

Allgemeine Informationen 

Einen Reisepass benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie: 

  • in Länder außerhalb der EU reisen wollen 
  • Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können. 

Verlust 

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich persönlich in dem Bürgerservice oder einer Polizeidienststelle melden. Die Verlustbescheinigung wird in der Regel sofort ausgestellt. Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes finden Sie nähere Informationen zum Verlust Ihres Reisepasses im Ausland: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/reisepaesse-und-personalausweise#content_1

Das Wiederauffinden Ihres Reisepasses müssen Sie ebenfalls persönlich in dem Bürgerservice melden. Bei internationalen Reisen kann es zu Unannehmlichkeiten mit einem wiedergefundenen Reisepass kommen. Eventuell empfiehlt es sich einen neuen Reisepass zu beantragen. Informieren Sie sich vor Ihrer Auslandsreise entsprechend.

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