Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Stadt Nettetal auf der Grundlage der voraussehbaren Bedarfe dar. Nach dem Baugesetzbuch ist er ein vorbereitender Bauleitplan, der keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen hat. Aus ihm werden die verbindlichen Bebauungspläne entwickelt. Erst mit der Aufstellung der Bebauungspläne werden die konkreten Nutzungen auf einzelnen Grundstücken rechtsverbindlich festgesetzt. Somit wirkt der Flächennutzungsplan zwar nur mittelbar, ist aber dennoch Grundlage für öffentliche und private Vorhaben.
Der Flächennutzungsplan ist den übergeordneten Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Daher sind diese im Flächennutzungsplan der Stadt Nettetal als Vorgabe zu beachten und weiterzuentwickeln.
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Nettetal wurde vom Rat am 14. Oktober 2003 beschlossen und ist, nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf, seit dem 4. Juni 2004 rechtswirksam.
Der hier zur Verfügung stehende Flächennutzungsplan dient lediglich zu Informationszwecken. Rechtsverbindliche Auskünfte zum Flächennutzungsplan und zu Flächennutzungsplanänderungen erhalten Sie bei der Stadt Nettetal im Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung.
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