Videos in Gebärdensprache: Rechtliches

Im Folgenden werden Videos in Gebärdensprache zu rechtlichen Themen angeboten. 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit:

Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für jeden Benutzer lesbar und bedienbar ist, sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit). 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Stadt Nettetal und wurde zuletzt am 31.08.2023 aktualisiert. Sie gilt ausschließlich für das aktuell verfügbare zentrale Online-Angebot der Stadt Nettetal, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste. Die Stadt Nettetal legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit des vorliegenden Angebots für alle Bürger sowie Nutzer.

Geltendes Gesetz

Im Sinne der Richtlinie EU 2016/2102 ist die Stadt Nettetal eine öffentliche Stelle. An welchen Bestimmungen orientieren wir uns beim Aufbau unserer Website, um das Angebot barrierefrei zu gestalten? Die Stadt Nettetal orientiert sich an folgenden Bestimmungen:

  • die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0,
  • die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW),
  • das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG),
  • das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW),
  • das Landesgleichstellungsgesetz (L-BGG NRW),
  • die Web Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG) vom World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlicht und 
  • die Web Accessibility Initiative (WAI).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Aktuell ist diese Website mit der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITV NRW), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0, dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW), dem Landesgleichstellungsgesetz (L-BGG), der Web Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG) vom World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlicht und der Web Accessibility Initiative (WAI) weitestgehend vereinbar. Wir arbeiten an der Umsetzung der Barrierefreiheit auf der Website.

Nicht barrierefreie Inhalte

Der Stand der verwendeten Technik lässt eine lückenlose barrierefreie Gestaltung derzeit (noch) nicht zu. Welche Inhalte und Funktionen sind nicht barrierefrei oder nur eingeschränkt zugänglich?

  • Einzelne eingebundene Dokumente und eingebundene Dateien sind gegebenenfalls nicht barrierefrei.
  • PDFs, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen, werden schnellstmöglich durch barrierefreie PDF-Dokumente oder durch HTML-Inhalte ersetzt.
  • Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache stehen nur eingeschränkt zur Verfügung.
  • Die Überschriften-Struktur auf den Webseiten und ihren Unterkapiteln wird nach und nach überprüft und überarbeitet.

Zusätzliche Hinweise

Unser Anspruch ist es, diese Barrierefreiheit zu erhalten und die Umsetzung stetig zu verbessern.

Barrieren melden und Feedback

Wenn Sie Anregungen haben, können Sie uns diese gern mitteilen. Sind Ihnen Barrieren beim Zugang auf der Website aufgefallen? Dann melden Sie dies bitte per E-Mail.

Durchsetzungsverfahren, Ombudsverfahren

Es wurde nach Ihrem Feedback an die Stadt Nettetal keine zufriedenstellende Lösung gefunden? Oder hat die Stadt Nettetal nicht in der vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage geantwortet? 

Dann können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen kontaktieren. Dort können Sie einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Die Kontaktdaten der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie in der schriftlichen Erklärung zur Barrierefreiheit. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. 

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung finden Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Datenschutz

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video allgemeine Informationen zum Datenschutz:

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Webseite und Ihr Interesse an der Arbeit der Stadt Nettetal. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Internetseite ist uns ein wichtiges Anliegen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll gleichzeitig der Schutz personenbezogener Daten und der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes sichergestellt werden. Personenbezogene Daten sind Informationen, die dazu genutzt werden können, Ihre Identität zu erfahren. Darunter fallen Informationen wie Ihr Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer. Informationen, die nicht mit Ihrer Identität in Verbindung gebracht werden (wie zum Beispiel Anzahl der Nutzer der Seite), fallen nicht darunter.

Sie können unser Online-Angebot grundsätzlich ohne Offenlegung Ihrer Identität nutzen. Personenbezogene Daten werden erfasst, wenn Sie uns diese von sich aus mitteilen, beispielsweise, wenn Sie mit uns in Kontakt treten oder ein Formular ausfüllen. Dies ist erforderlich, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Die uns auf diese Weise übermittelten personenbezogenen Daten werden wir selbstverständlich ausschließlich für den bei der Kontaktanfrage freigegebenen Zweck verwenden. Eine Mitteilung dieser Angaben erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis und mit Ihrer Einwilligung. Entsprechende Angaben werden dabei auf besonders geschützten Servern in Deutschland gespeichert. Der Zugriff darauf ist nur wenigen, für die technisch-administrative Betreuung der Server zuständigen befugten Personen möglich.

Wenn Sie Informationen zur Datensicherheit, Weitergabe von Daten oder zuständige Ansprechpersonen suchen, können Sie diese ebenfalls in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durchlesen.

Die Stadt Nettetal tellt alle Informationen und Bestandteile der Internetseite nach bestem Wissen und Gewissen zusammen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann nicht übernommen werden. Ebenso wenig haftet die Stadt Nettetal für etwaige Schäden, die beim Abrufen oder Herunterladen von Daten aus dieser Internetseite durch Computerviren verursacht werden.

Die Stadt Nettetal behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der Internetseite vorzunehmen. Der Inhalt und die Ausgestaltung sowie etwaige Änderungen jener Internetseiten, auf die auf der Internetseite der Stadt Nettetal per Hyperlink verwiesen wird, unterliegen nicht der Kontrolle der Stadt Nettetal. Die Stadt Nettetal haftet daher nicht für den Inhalt einer fremden Internetseite.

Weitere Informationen finden Sie in der schriftlichen Datenschutzerklärung unter https://www.nettetal.de/datenschutz#.

Verwendung und Freigabe vom Logo und Wappen

Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video die Verwendung und Freigabe des Logos und Wappens der Stadt Nettetal:

Genehmigung 

Das Logo und Wappen der Stadt Nettetal und ihrer Stadtteile sind urheberrechtlich geschützt. Das Logo und/oder Wappen der Stadt Nettetal dürfen erst nach Einholung der Zustimmung des Marken- und Rechteinhabers verwendet werden. In jedem Fall bedarf die Verwendung von Logo und/oder Wappen einer schriftlichen Genehmigung. Es ist verboten Änderungen am Logo vorzunehmen. Sämtliche Inhalte der Webseiten der Stadt Nettetal (z.B. Texte, Bilder, Grafiken, Schriftzüge, Logos) sind urheberrechtlich geschützt. Die Inhalte dürfen ausschließlich zum privaten Gebrauch kopiert und nicht ohne Genehmigung verbreitet werden. Bitte richten Sie alle Anfragen in diesem Zusammenhang an folgende E-Mail-Adresse: sabine.monz@nettetal.de oder 0 21 53 / 898-80 06. Eine Genehmigung kann ohne Angabe von Gründen verweigert oder zurückgezogen werden.

Verwendungshinweise

Die Corporate Design Vorgaben müssen eingehalten werden, aus diesem Grund muss die Stadt Nettetal jede Anfrage vor der Nutzung individuell prüfen. Primär ist das Logo/Wappen in der farbigen Variante zu verwenden. Bei Platzierung auf einem farbigen Hintergrund oder aus technischen Gründen stehen einfarbige Varianten des Logos/Wappens zur Verfügung. Die Zustimmung zur Verwendung bezieht sich jeweils auf den angefragten Verwendungszweck.

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de