Untere Bauaufsichtsbehörde

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Da es sich bei Baurecht um eine für Laien (und manchmal sogar auch für "Profis") schwierige Rechtsmaterie handelt, empfehlen wir dringend, vor der Erstellung der endgültigen Pläne für ein  Bauvorhaben bzw. vor Einreichung eines Antrages eine Bauberatung im zuständigen Fachbereich wahrzunehmen. Vereinbaren Sie möglichst telefonisch einen Termin.

In einem solchen Beratungsgespräch kann dann mitunter schon geklärt werden, ob die Planung baurechtlich unzulässig ist und umgeplant werden muss, damit das Bauvorhaben genehmigungsfähig wird bzw. welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen.

Eine solche Bauberatung ist kostenlos.

In besonderen Fällen, bei denen die baurechtliche Zulässigkeit in einem solchen Bauberatungsgespräch nicht abschließend geklärt werden kann, wird das Stellen eines Antrags auf Vorbescheid (sogenannte Bauvoranfrage) empfohlen. Somit kann die Bauaufsicht die baurechtliche Zulässigkeit genau und "in Ruhe" prüfen. 

Ihre Ansprechpartner / Zuständigkeiten

(Telefon-Nr. und Kontaktinformationen siehe rechte Spalte)

Fachbereichsleitung: Maria Vornhusen

Stellvertretende Fachbereichsleitung: Tamara Pesch

Rechtliche Bauaufsicht/ Sachbearbeitung: Frau Gey / Frau Lienen

Technische Bauaufsicht - nach Stadtteilen

Breyell: Frau Impelmanns

Hinsbeck: Herr Rotering

Lobberich: Herr Rotering

Schaag: Frau Impelmanns

Kaldenkirchen: Frau Impelmanns

Leuth: Herr Rotering

Abgeschlossenheitsanträge: Frau Kohlen

Baulasten - und Auskünfte: Frau Scirtuicchio

Bauzustandsbesichtigungen: Herr Froese

Hausnummernvergabe: Frau Kohlen

Werbeanlagen: Herr Froese

Akteneinsichten: Frau Frenken

Denkmalrechtliche Belange: Frau Herbrand

Grundstücksteilungen: Frau Vornhusen

Bei Fragen zum jeweiligen Stadtteil, erreichen Sie uns unter folgender Durchwahl:
Stadtteile Kaldenkirchen, Breyell und Schaag 02153 - 898-6304
Stadtteile Lobberich, Hinsbeck und Leuth02153 - 898-6311

 

 

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Weitere Informationen: www.ct.de