Kommunale Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung bildet die Grundlage für die Planung und Steuerung der Wärmewende auf kommunaler Ebene. Ziel ist es, die Herausforderungen einer flächendeckenden klimaneutralen Wärmeversorgung mit einer strategischen Planung anzugehen.
Das Ergebnis ist eine strategische Fachplanung, die aufzeigt, welches Heizungssystem in einem bestimmten Gebiet am sinnvollsten und effizientesten eingesetzt werden kann. Durch die kommunale Wärmeplanung wird Transparenz und Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger geschaffen, welche Heizungstechniken vor Ort eingesetzt werden können.
Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung wird mit Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative von der Bundesregierung gefördert. www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie Förderkennzeichen: 67K25071
Aktueller Stand
März 2024: wurde der Auftrag zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung an die Firma Trianel GmbH aus Aachen vergeben.
April 2024: Die Kommunale Wärmeplanung wird aktuell erstellt.
Aktuell: Alle wichtigen Daten werden zusammengetragen und die Bestandsanalyse durchgeführt.
Geplante Fertigstellung: Die kommunale Wärmeplanung wird vorraussichtlich im Herbst 2025 fertiggestellt.
Häufig gestellte Fragen
Was ändert sich nachdem die Kommunale Wärmeplanung erstellt wurde?
Die Kommunale Wärmeplanung hat keine rechtlichen Konsequenzen. Daher ändert sich erst einmal nichts für Sie.
Was ist der nächste Schritt nach der kommunalen Wärmeplanung?
Die Stadt kann sogenannte Wärmenetzgebiete ausweisen, in denen Wärmenetze entstehen sollen. Es besteht kein Anschlusszwang an ein Wärmenetz. In ausgewiesenen Wärmenetzgebieten gilt die 65 % Erneuerbaren Energie Vorgabe für neu eingebaute Heizungsanlagen, einen Monat nach der Bekanntgabe der Ausweisung. Wenn man einen Vertrag zum Anschluss an ein Wärmenetz abschließt, kann eine Gas-/Öl-Heizung übergangsweise maximal 10 Jahre ohne Erneuerbaren Energien betrieben werden.
Wann muss ich meine neue Heizung mit mindestens 65 % Erneuerbare Energie betreiben?
Ab dem 01.07.2028 müssen neue Heizungen mit mindestens 65 % Erneuerbare Energien betrieben werden. Bei von der Stadt ausgewiesenen Wärmenetzgebieten bereits früher.
Darf ich meine alte Heizung behalten?
Niedertemperatur und Brennwertheizungen dürfen noch bis Ende 2044 betreiben werden, wenn diese bis zum 31.12.2023 eingebaut wurden.
Wie lange dauert die kommunale Wärmeplanung?
Für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung in Nettetal wird mit einer Bearbeitungszeit von ca. 18 Monaten gerechnet. Die Fertigstellung der Wärmeplanung ist für Herbst 2025 angesetzt.
Welche Heizsysteme wird es in Zukunft geben?
Die Kommunale Wärmeplanung ist Technologieoffen. Das Gebäudeenergiegesetz verlangt aber 65 % Erneuerbare Energien. Es wird also sehr viele Möglichkeiten geben, sein Haus zu beheizen. Die gängigsten sind ein Anschluss an ein Wärmenetz, der Einbau einer Wärmepumpe oder eine Hybrid-Heizung.
Wichtig zu wissen ist, dass bei Öl und Gasheizungen ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 %, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 % und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 % der bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugt wird.
Wann greift das Gebäude Energie Gesetz (GEG)?
Das Gebäude Energie Gesetz (GEG) greift in Nettetal entweder ab dem 01.07.2028 oder früher, wenn die Stadt ein Wärmenetzgebiet ausweist und dann auch nur in diesem Gebiet. Wenn das GEG greift müssen neu eingebaute Heizungen mindestens mit einem Anteil von 65 % Erneuerbare Energien betrieben werden.
Wo werden die Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung veröffentlich?
Hier auf der Internetseite der Stadt Nettetal werden alle aktuellen Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht.
Kontakt
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Timo Köppen
0 21 53 / 898-62 00
timo.koeppen@nettetal.de