Schülerfahrkostenerstattung

Es besteht ein Anspruch auf Schülerfahrkostenerstattung, wenn kein DeutschlandTicket genutzt wird. Bei Nutzung eines Fahrrads oder eines Mofas auf dem Weg zur Schule wird eine Wegstreckenentschädigung von 0,10 Euro pro Kilometer gezahlt.

Als Ergänzung dazu kann bei schlechten Witterungsverhältnissen mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gefahren werden. Es sind hierbei Vierertickets zu nutzen. Die entwerteten Belege müssen als Nachweis gesammelt und dem Erstattungsantrag beigefügt werden.

Es können maximal die Kosten, die dem Schulträger im Abrechnungszeitraum beim Abonnement des DeutschlandTickets entstanden wären, erstattet werden.

Anträge auf Erstattung der Schülerfahrkosten können zweimal pro Schuljahr, jeweils vor den Weihnachtsferien und vor den Sommerferien, im Sekretariat der Schule eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung der Anträge endet drei Monate nach Ablauf des Schuljahres am 31. Oktober.

Informationen zur Erstattung von Schülerfahrkosten bei einem Betriebspraktikum im Downloadbereich.

Die Erstattungsanträge sind auch in den Schulsekretariaten erhältlich.

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Weitere Informationen: www.ct.de