Schülerbeförderung

Die Stadt Nettetal übernimmt als Schulträger auf Antrag die Schülerfahrkosten gemäß Schülerfahrkostenverordnung. Voraussetzung dafür ist, dass der Schulweg in der einfachen Entfernung in der

  • Primarstufe (Klasse 1 bis 4) mehr als 2 km,
  • Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) mehr als 3,5 km
  • Sekundarstufe II (EF bis Q2) mehr als 5 km

beträgt.

Schulweg im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen Wohnung und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart in der Primarstufe oder der gewählten Schulform in der Sekundarstufe I und II.

Eltern entscheiden sich aus vielschichtigen Gründen mit Ihrem Kind manchmal nicht für die nächstgelegene Schule. Die Gründe können sich auf die besonderen Profile der Schule beziehen, auf Förderkonzepte, Betreuungsangebote, auf die Größe der Schule, ob Geschwisterkinder bereits dort sind oder ob sich das Kind dort im Schulleben am wohlsten fühlen könnte. Hier ist zu beachten, dass dann ggf. Fahrtkosten entstehen können. Ein Anspruch auf ein ermäßigtes DeutschlandTicket besteht nicht, wenn die Entfernung zur eigenen Schule zwar die Mindestgrenze überschreitet, es jedoch eine andere Schule derselben Schulform gibt, die das Kind zu Fuß erreichen und besuchen könnte, um dort denselben Abschluss anzustreben. Dann entstehen die Fahrkosten zur eigenen Schule nicht zwingend notwendig und es besteht dann kein Anspruch auf ein ermäßigtes DeutschlandTicket.

Für die Übernahme von Schülerfahrkosten gilt das Schulträger- und nicht das Wohnortprinzip. Anträge auf Erstattung von Schülerfahrkosten sind deshalb immer bei der Kommune zu stellen, in deren Trägerschaft die besuchte Schule liegt.

Nach der Nutzung von Fahrrädern oder Mofas für den Weg zur Schule ist die wirtschaftlichste Beförderung in der Regel die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Ab dem Schuljahr 2023/2024 stellt die Stadt Nettetal anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern ein DeutschlandTicket zur Verfügung.

Vertragspartner der Stadt Nettetal sind die Stadtwerke Krefeld (SWK MOBIL GmbH), über die das DeutschlandTicket bezogen werden kann.

Das DeutschlandTicket ist nur im Abonnement erhältlich und kann ganztägig bundesweit genutzt werden. Das Abonnement endet, sobald der Anspruch erlischt oder eine Kündigung erfolgt. Eine Kündigung muss spätestens zum 15. eines Monats bei den Stadtwerken Krefeld eingegangen sein, damit das Abonnement zum Ende des Monats gekündigt werden kann.

Neben den Schulfahrten berechtigt das DeutschlandTicket zu beliebig vielen privaten Fahrten. Für den Mehrwert wird ein Eigenanteil berechnet. Die Staffelung erfolgt analog zu den Regelungen des Verkehrsverbundes-Rhein-Ruhr (VRR).

Der monatliche Eigenanteil beträgt bei Anspruchsberechtigung:

  • für das erste Kind 14 Euro
  • für das zweite Kind 7 Euro
  • für das dritte und jedes weitere Kind 0 Euro
  • für das volljährige Kind 14 Euro

Alternativ können Schülerinnen und Schüler, die nicht anspruchsberechtigt sind, ein DeutschlandTicket-Abonnement als Selbstzahler für 29 Euro erhalten.

Bestellscheine sind auch in den Schulsekretariaten erhältlich.

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Weitere Informationen: www.ct.de