Schulpflicht & Anmeldung

Schulpflicht

In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. Septembers das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum ersten August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

Die Vollzeitschulpflicht wird durch den Besuch einer Grundschule und einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule erfüllt. Sie dauert beim Besuch der Primarstufe (Grundschule) und der Sekundarstufe I (Klasse fünf bis zehn) an den weiterführenden Schulen zehn Schuljahre.

Im Anschluss an die Vollzeitschulpflicht beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule, eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. Wer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig. Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.

 

Achtung

Die Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten muss in jedem Fall persönlich erfolgen!

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