Wohngeld (Miet- und Lastenzuschuss)

Im Fachbereich Soziales können Sie bei geringem Einkommen einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten von selbst genutztem Wohneigentums (Lastenzuschuss) beantragen.

Am 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

Das Wohngeld-Plus unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und sichert somit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.

Die Anzahl der Wohngeldhaushalte wird verdreifacht. Zudem verdoppelt sich die Höhe des Wohngeldes im Durchschnitt für die bisher beziehenden Haushalte.

Neu ist, dass das Wohngeld-Plus durch die Reform auch bei den Heizkosten entlastet und die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung abmildert.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete oder der Belastung von Eigentümerinnen und Eigentümern.

Neuerungen zum Wohngeldantrag - Online-Antrag

Über das Portal Gemeinsam Online können Bürgerinnen und Bürger ab sofort einen digitalen Miet- oder Lastenzuschuss Ersantrag stellen und Nachweise hochladen.

Hier geht´s direkt zu den Online-Anträgen:

Nutzen Sie die Möglichkeit des Wohngeld-Proberechners und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommen könnte. Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie die Möglichkeit, hier online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.

Alternativ können Sie den Antrag auch persönlich bei der Wohngeldstelle stellen.

Der Bewilligungszeitraum beginnt dabei am 1. des Monats, im dem der Antrag gestellt wird.

Termine und benötigte Unterlagen

Termine können telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Terminvergabe vereinbart werden. Neben den Terminen im Rathaus bieten die Mitarbeiter*innen auch telefonische Beratung an. Erforderliche Unterlagen zu Ihren Anträgen können Sie gerne per E-Mail oder Post einreichen.

Kontakt per Mail bitte an die E-Mail Adresse wohnungswesen@nettetal.de

Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie - jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles - mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter klären.

Buchstabenbereich B, C   Frau Nies

Buchstabenbereich A, D, E, F   Frau Özdemir

Buchstabenbereich H, I   Frau Cronen

Buchstabenbereich G, K, O   Frau Ewertowski

Buchstabenbereich J, L, M, N, P   Frau Glöckner

Buchstabenbereich Q, R, S, T   Herr Erkes

Buchstabenbereich U - Z   Frau Buttermann

 

Bearbeitungszeitraum

Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.

Öffnungszeiten

Der Bereich Wohngeld bietet an 3 Tagen in der Woche freie Sprechzeiten an.

Montags: 8.30 bis 12.30 Uhr

Mittwochs: 8.30 bis 12.30 Uhr

Freitags: 8.30 bis 12 Uhr

Zu diesen Zeiten können Sie auch ohne Termin kommen und offene Frage klären. Zusätzlich können Sie gerne Termine vereinbaren, die auch außerhalb der Sprechzeiten angeboten werden.

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de