Im Fachbereich Soziales können Sie bei geringem Einkommen einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten von selbst genutztem Wohneigentums (Lastenzuschuss) beantragen.
Am 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Das Wohngeld-Plus unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und sichert somit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.
Die Anzahl der Wohngeldhaushalte wird verdreifacht. Zudem verdoppelt sich die Höhe des Wohngeldes im Durchschnitt für die bisher beziehenden Haushalte.
Neu ist, dass das Wohngeld-Plus durch die Reform auch bei den Heizkosten entlastet und die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung abmildert.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete oder der Belastung von Eigentümerinnen und Eigentümern.
Neuerungen zum Wohngeldantrag - Online-Antrag
Über das Portal Gemeinsam Online können Bürgerinnen und Bürger ab sofort einen digitalen Miet- oder Lastenzuschuss Ersantrag stellen und Nachweise hochladen.
Hier geht´s direkt zu den Online-Anträgen:
Nutzen Sie die Möglichkeit des Wohngeld-Proberechners und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommen könnte. Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie die Möglichkeit, hier online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
- Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung
- Antragsformulare zum Ausfüllen am PC und Versand per Post. Sie können die Formulare am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post versenden.
Alternativ können Sie den Antrag auch persönlich bei der Wohngeldstelle stellen.
Der Bewilligungszeitraum beginnt dabei am 1. des Monats, im dem der Antrag gestellt wird.
Termine und benötigte Unterlagen
Termine können telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Terminvergabe vereinbart werden. Neben den Terminen im Rathaus bieten die Mitarbeiter*innen auch telefonische Beratung an. Erforderliche Unterlagen zu Ihren Anträgen können Sie gerne per E-Mail oder Post einreichen.
Kontakt per Mail bitte an die E-Mail Adresse wohnungswesen@nettetal.de
Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie - jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles - mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter klären.
Buchstabenbereich B, C Frau Nies
Buchstabenbereich A, D, E, F Frau Özdemir
Buchstabenbereich H, I Frau Cronen
Buchstabenbereich G, K, O Frau Ewertowski
Buchstabenbereich J, L, M, N, P Frau Glöckner
Buchstabenbereich Q, R, S, T Herr Erkes
Buchstabenbereich U - Z Frau Buttermann
Bearbeitungszeitraum
Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.
Öffnungszeiten
Der Bereich Wohngeld bietet an 3 Tagen in der Woche freie Sprechzeiten an.
Montags: 8.30 bis 12.30 Uhr
Mittwochs: 8.30 bis 12.30 Uhr
Freitags: 8.30 bis 12 Uhr
Zu diesen Zeiten können Sie auch ohne Termin kommen und offene Frage klären. Zusätzlich können Sie gerne Termine vereinbaren, die auch außerhalb der Sprechzeiten angeboten werden.
Kontakt
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Aufgabenbereich Wohnungswesen
wohnungswesen@nettetal.de -
Heike Buttermann
0 21 53 / 898-50 05
heike.buttermann@nettetal.de -
Sarah Cronen
0 21 53 / 898-50 19
sarah.cronen@nettetal.de -
Anna Ewertowski
0 21 53 / 898-50 24
anna.ewertowski@nettetal.de -
Denis Erkes
0 21 53 / 898-50 03
denis.erkes@nettetal.de -
Jasmin Glöckner
0 21 53 / 898-50 16
jasmin.gloeckner@nettetal.de -
Barbara Nies
0 21 53 / 898-50 04
barbara.nies@nettetal.de -
Merve Özdemir
0 21 53 / 898-50 02
m.tuerken@nettetal.de