Wohnberechtigungsschein (WBS) nach Wohnungsbindungsgesetz (WFNG NRW)

Im Fachbereich Soziales können Sie einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) stellen, der Sie berechtigt, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Dieser gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf. Der Wohnberechtigungsschein gilt nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde.

Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist unter anderem abhängig von

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder
  • der Höhe Ihres Einkommens
  • der Größe der Wohnung

Gebühren

  • 10,00 € für Bürger im Leistungsbezug (Job Center und Grundsicherung)
  • 15,00 € für Berufstätige, Rentner, etc.

Termine und benötigte Unterlagen

Termine können telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Terminvergabe vereinbart werden. Neben den Terminen im Rathaus bieten die Mitarbeiter*innen auch telefonische Beratung an. Erforderliche Unterlagen zu Ihren Anträgen können Sie gerne per E-Mail oder Post einreichen.

Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie - jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles - mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter klären.

Buchstabenbereich A - C   Frau Nies

Buchstabenbereich D - J   Frau Özdemir

Buchstabenbereich K - L   Frau Cronen

Buchstabenbereich M - R, T   Frau Ewertowski

Buchstabenbereich S, U - Z   Frau Buttermann

 

Bearbeitungszeitraum

Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.

Öffnungszeiten

Der Bereich Wohnungswesen bietet an 3 Tagen in der Woche freie Sprechzeiten an.

Montags: 8.30 - 12.30 Uhr

Mittwochs: 8.30 - 12.30 Uhr

Freitags: 8.30 - 12.00 Uhr

Zu diesen Zeiten können Sie auch ohne Termin kommen und offene Frage klären. Zusätzlich können Sie gerne Termine vereinbaren, die auch außerhalb der Sprechzeiten angeboten werden.

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de