Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

Die persönliche Vorsorge für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit in rechtlichen Angelegenheiten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Frage, was passiert, wenn man wegen Unfall, Krankheit oder Alter seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, stellen sich immer mehr Bürger in Deutschland.

Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung dienen der frühzeitigen Regelung einer rechtskräftigen Vertretung für den Fall, dass man seine Angelegenheiten aufgrund von Erkrankung nicht selbst vertreten kann.

Eine Patientenverfügung dient der Formulierung von medizinischen Behandlungswünschen am Lebensende oder bei Erkrankungen.

Die Mitarbeitenden des Pflegestützpunktes geben Informationen zu den einzelnen Regelungen und händigen Vordrucke aus.

Die Beratung stellt keine Rechtsberatung dar.

Offene Sprechstunde

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