Bei Fragen
- zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
- zum Verzicht der Stadt auf das gesetzliche Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch und Erteilung der Vorkaufsrechts-Verzichtserklärung
wenden Sie sich bitte an den Bereich Stadtplanung.
Rechtliche Grundlagen:
- § 36 a Landschaftsgesetz (LG NRW)
Gebühr
- Für die Erteilung der Vorkaufsrechts-Verzichtserklärung werden Gebühren in Höhe von 32,00 Euro erhoben.