Vorkaufsrecht (Verzichtsbescheinigung)

Bei Fragen

  • zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
  • zum Verzicht der Stadt auf das gesetzliche Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch und Erteilung der Vorkaufsrechts-Verzichtserklärung

wenden Sie sich bitte an den Bereich Stadtplanung.

Rechtliche Grundlagen:

  • § 36 a Landschaftsgesetz (LG NRW)

Gebühr

  • Für die Erteilung der Vorkaufsrechts-Verzichtserklärung werden Gebühren in Höhe von 32,00 Euro erhoben.

 

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Weitere Informationen: www.ct.de