Zweck und Aufgabe eines Umlegungsverfahrens
Die Umlegung ist eine Maßnahme zur Neuordnung von Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage.
Sie liegt im öffentlichen Interesse, weil dadurch die geplante städtebauliche Ordnung erreicht werden kann, und dient gleichermaßen den Interessen der Grundstückseigentümer dadurch, dass diese nach Lage, Form und Größe für die bauliche/sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke erhalten.
Umlegungsausschuss
Die Durchführung des Umlegungsverfahrens obliegt dem Umlegungsausschuss, der unabhängig sowie mit selbständigen Entscheidungsbefugnissen ausgestattet ist.
Die Geschäftsstelle führt die Umlegungsverhandlungen, bereitet die Entscheidungen des Umlegungsausschusses vor und wickelt die Umlegungsverfahren ab.
Umlegungsbeteiligte
Beteiligte im Umlegungsverfahren sind unter anderem die Eigentümer, die Inhaber im Grundbuch eingetragener Rechte sowie die Inhaber nicht eingetragener dinglicher und persönlicher Rechte an allen in das Umlegungsverfahren einbezogenen Grundstücken. Die Inhaber nicht im Grundbuch eingetragener Rechte werden jedoch erst mit der Anmeldung ihrer Rechte bei der Geschäftsstelle Beteiligte