Spielhallenerlaubnis

Eine Spielhalle ist ein Unternehmen, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Geldspielgeräten, Warenspiel oder Unterhaltungsspielgeräten dient.

Wenn Sie eine bereits bestehende Spielhalle übernehmen oder einen neuen Spielhallenbetrieb führen wollen benötigen Sie eine Spielhallenerlaubnis. 

Wenn Sie selber Geldspielgeräte in der Spielhalle aufstellen wollen, benötigen Sie eine Aufstellerlaubnis und eine Geeignetheitsbestätigung für die Spielhalle.

Im Genehmigungsverfahren wird regelmäßig auch eine Stellungnahme der Bauaufsicht angefordert. In einigen Fällen brauchen Sie von dort ebenfalls eine Erlaubnis. War der Betrieb zum Beispiel vorher ein Ladenlokal und soll jetzt als Spielhalle betrieben werden, benötigen Sie eine Genehmigung für diese Nutzungsänderung.

Um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, empfiehlt es sich, die baurechtlichen Fragen vorher zu klären.

Folgende Unterlagen und Nachweise sind zur Prüfung Ihres Antrages vorzulegen:

  • Antrag
  • Kopie Personalausweis oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Führungszeugnisse vom Antragsteller (zu beantragen bei der Wohnortgemeinde, „Auskunft für eine Behörde“ - Behördenauskunft)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Wohnortgemeinde, „Auskunft für eine Behörde“ -  Behördenauskunft)
  • Auskunft in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) vom zuständigen Finanzamt des Ortes in dem Sie die letzten drei Jahre gewohnt und/oder ein Gewerbe betrieben haben
  • Bescheinigung in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) vom Steueramt der Gemeinde - des Ortes - in dem Sie die letzten drei Jahre gewohnt und/oder ein Gewerbe betrieben haben
  • Auskunft aus dem Zentralen Vollstreckungsportal der Länder im Internet zu beantragen online unter www.vollstreckungsportal.de
  • Negativbescheinigung vom zuständigen Insolvenzgericht in dem Sie wohnen und/oder ein Gewerbe betrieben haben
  • Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz
  • Bescheinigung der Teilnahme an einer Schulung nach Modul B
  • Bestätigung der Teilnahme am Sperrsystem bzw. Bestätigung über die Antragstellung
  • Aufstellplan
  • Grundrissplan
  • Baugenehmigung
  • Sozialkonzept – angepasst an § 6 GlüStV 2021 

Achtung:

Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH) benötigen Sie die Unterlagen für die juristische Person und zusätzlich für den geschäftsführenden Vertreter (zum Beispiel Geschäftsführer) ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gemäß § 14 GewO anzumelden.

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