Sondernutzung von öffentlichen Straßen

Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus ist genehmigungs- und gegebenenfalls gebührenpflichtig.

Typische Sondernutzungsarten sind zum Beispiel:

  • Anbringen von Plakattafeln oder Transparenten,
  • Aufstellung von Tischen und Sitzgelegenheiten,
  • Aufstellung von Baugerüsten, Containern,
  • Aufstellung von Werbe-, Verkaufs- und Informationsständen,
  • Ausschank, Absperrungen

Der Antrag auf Sondernutzung ist min. 14 Tage vor Maßnahmenbeginn zu stellen!

Anträge richten Sie bitte an den NetteBetrieb, Betriebsbereich Zentrale Dienste.

 

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