Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus ist genehmigungs- und gegebenenfalls gebührenpflichtig.
Typische Sondernutzungsarten sind zum Beispiel:
- Anbringen von Plakattafeln oder Transparenten,
- Aufstellung von Tischen und Sitzgelegenheiten,
- Aufstellung von Baugerüsten, Containern,
- Aufstellung von Werbe-, Verkaufs- und Informationsständen,
- Ausschank, Absperrungen
Der Antrag auf Sondernutzung ist min. 14 Tage vor Maßnahmenbeginn zu stellen!
Anträge richten Sie bitte an den NetteBetrieb, Betriebsbereich Zentrale Dienste.