Schülerversicherung

Teddybär mit Verbänden und Pflaster

Die Schülerinnen und Schüler sind gesetzlich unfallversichert.

Der Versicherungsschutz umfasst Schulunfälle, Schulwegeunfälle, aber auch Unfälle zum Beispiel bei Wettkämpfen und Ausflügen. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer genehmigten Schulveranstaltung.

Die Beiträge für die Unfallversicherung werden von der Stadt Nettetal getragen.

Alle Schäden müssen am Schadentag in der Schule gemeldet werden, da sonst kein Versicherungsschutz gewährt werden kann. Im Schulsekretariat sind entsprechende Unfallmeldungen erhältlich, die ausgefüllt an das Schulsekretariat zurückgegeben werden müssen. Bei beschädigten Gegenstände bitte den ursprünglichen Anschaffungsbeleg oder eine formlose Erklärung über Zeitpunkt der Anschaffung und Höhe des Anschaffungspreises beifügen.

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Weitere Informationen: www.ct.de