Meldebescheinigung mit Übersetzungshilfe

Meldebescheinigung mit Übersetzungshilfe beantragen

Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer Wohnung.

Die EU-Apostillenverordnung sieht die Einführung von Übersetzungshilfen für einsprachige Meldebescheinigungen aus der EU vor. Diese Übersetzungshilfen können direkt im Zusammenhang mit der Anforderung der Meldebescheinigung beantragt werden und gelten als Ersatz für eine von einem Dolmetscher gefertigte Übersetzung. Bitte geben Sie an, in welcher der zur Verfügung stehenden Sprachen die Übersetzungshilfe ausgestellt werden soll.

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass

Gebühren

18,00 Euro

Die Gebühr für die Ausstellung der Meldebescheinigungen/Übersetzungshilfen beträgt jeweils 9,00 Euro

Bearbeitungszeit

Vereinbaren Sie einen Termin oder nutzen Sie unser Online-Formular. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Werktage zugeschickt.

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Weitere Informationen: www.ct.de