Leichenpass

Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird.

Für die Ausstellung des Leichenpasses sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
  • Todesbescheinigung (nicht vertraulicher Teil)
  • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau
  • bei Vorlage einer Bescheinigung der Staatsanwaltschaft entfällt die 2. Leichenschau
  • Bestätigung der ordnungsgemäßen Einsargung

Kontakt bitte per Mail an ordnungsamt@nettetal.de

Gebühr

  • 25,00 Euro

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Weitere Informationen: www.ct.de