Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird.
Für die Ausstellung des Leichenpasses sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes
- Todesbescheinigung (nicht vertraulicher Teil)
- Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau
- bei Vorlage einer Bescheinigung der Staatsanwaltschaft entfällt die 2. Leichenschau
- Bestätigung der ordnungsgemäßen Einsargung
Kontakt bitte per Mail an ordnungsamt@nettetal.de
Gebühr
- 25,00 Euro