Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer, die auch eine ordnungspolitische Funktion erfüllen soll. Rechtliche Grundlagen der Steuererhebung sind das Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (NRW) und die Hundesteuersatzung der Stadt Nettetal.
Steuermarken werden in Nettetal nicht ausgegeben.
Der/Die Hundehalter/in ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme schriftlich anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wurde.
Abzumelden ist der Hund schriftlich innerhalb von zwei Wochen, nachdem er veräußert oder sonst abgeschafft wurde, abhanden kommt oder eingeht.
Die steuerliche Anmeldung von Hunden ersetzt nicht die gegebenenfalls erforderliche Anzeigepflicht nach dem Landeshundegesetz. Nähere Auskünfte zum Landeshundegesetz und dem Landeshundegesetz erteilt der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter "Genehmigung zum Halten eines Hundes".
Sie können das Universalformular zu An- oder Abmeldung bei der Hundesteuer oder Anzeige der Haltung eines großen Hundes nach § 11 Hundegesetz Nordrhein - Westfalen ab sofort auch online ausfüllen: Link
Gebühr
Die Steuersätze pro Jahr betragen zurzeit
- beim Halten eines Hundes 102 Euro,
- beim Halten von zwei Hunden 126 Euro je Hund,
- beim Halten von drei oder mehreren Hunden 150 Euro je Hund,
- beim Halten eines sogenannten Kampfhundes 534 Euro,
- beim Halten von zwei oder mehreren Kampfhunden 648 Euro je Hund.