Heiraten im Ausland

Sie möchten im Ausland heiraten?

Wenn Sie im Ausland heiraten wollen, sollten Sie genaue Erkundigungen über die notwendigen Unterlagen beim Konsulat des jeweiligen Landes einholen. Hilfreiche Informationen bietet hierzu das Bundesverwaltungsamt Köln an.

In vielen Ländern wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt (durch ein Ehefähigkeitszeugnis wird nachgewiesen, dass einer Eheschließung des deutschen Staatsangehörigen mit dem ausländischen Staatsangehörigen nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht). Bitte rufen Sie uns hierzu an.

Falls Sie als Deutsche im Ausland die Ehe schließen wollen und dort ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, verwenden Sie das entsprechende Formular.

Das Ehefähigkeitszeugnis wird an Ihrem aktuellen oder letzten deutschen Wohnsitz ausgestellt. Falls Sie nie einen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Sie haben schon im Ausland geheiratet?

Die Ehegatten sind verpflichtet, die Eheschließung in Deutschland beim Einwohnermeldeamt ihres Wohnortes anzuzeigen. Die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Land geltenden Gesetzen geschlossen wurde und nicht gegen Verfassungsgrundsätze verstößt. Eventuelle spezielle Ländervorschriften oder besondere Überbeglaubigungen auf den ausländischen Urkunden müssen Sie beachten.

Wer möchte, kann beim Wohnortstandesamt eine kostenpflichtige Nachbeurkundung der im Ausland stattgefundenen Eheschließung beantragen. Diese deutsche Urkunde beweist die Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung in der Ehe. Für eventuelle Fragen oder für die Unterlagen, die für die Nachbeurkundung vorzulegen sind, vereinbaren Sie bitte mit uns telefonisch oder persönlich ein Beratungsgespräch.

Grundsätzlich behält jeder Deutsche, der im Ausland heiratet, seinen bisherigen Familiennamen. Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland können Sie bei Ihrem Standesamt erfragen, welche Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe bestehen. Sollten Sie bei der Eheschließung im Ausland eine Namensführung bestimmt haben, muss diese auf ihre Gültigkeit nach deutschem Recht geprüft werden.

Wie wird die im Ausland geschlossene Ehe urkundlich nachgewiesen?

Als Nachweis über die im Ausland geschlossene Ehe sollten Sie sich eine Heiratsurkunde ausstellen lassen. Sie müssen eventuelle Sondervorschriften des jeweiligen Landes beachten. Grundsätzlich müssen die Heiratsurkunden von der Deutschen Botschaft in dem Land, in dem die Eheschließung war, legalisiert werden. Mit der Legalisierung bestätigt die Deutsche Botschaft die Echtheit des Dienstsiegels und der Unterschrift der beglaubigenden Person. Einige Länder stellen Urkunden nicht nur in der Landessprache aus, sondern erstellen auch Urkunden auf internationalen Vordrucken. Diese haben den Vorteil, dass unter anderem auch die deutsche Sprache aufgeführt ist und Sie so die Kosten für eine Übersetzung sparen. Sollte die Behörde Ihnen keine Internationale Heiratsurkunde ausstellen, muss die Urkunde von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer übersetzt werden.

Gebühr

  • Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist eine Gebühr von 40 Euro zu entrichten.
  • Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, betragen die Gebühren 66 Euro.

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