Gestattung

Gemäß § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Es bedarf einer solchen Gestattung, wenn Sie eine Veranstaltung aus besonderem Anlass durchführen und dabei alkoholische Getränke ausschenken möchten.

Ein besonderer Anlass für die Gestattung liegt vor, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes, außergewöhnliches Ereignis anknüpft. Unter einen besonderen Anlass nach § 12 Abs. 1 GastG fallen beispielsweise Schützenfeste, Jubiläumsfeste, Volksfeste, Vereinsveranstaltungen oder Geschäftseröffnungen.

Für die reine Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken bedarf es keiner Erlaubnis.

Eine Gestattung zum Ausschank alkoholischer Getränke anlässlich einer Veranstaltung aus besonderem Anlass ist beim Ordnungsamt schriftlich zu beantragen. Hierfür kann das entsprechende Antragsformular verwendet werden. Eine Gestattung kann zudem auch formlos beantragt werden. Dabei muss der Antrag folgende Angaben enthalten:

  • Persönliche Daten des Antragstellers (Name, Vorname, Anschrift)
  • Art, Ort und Datum der Veranstaltung
  • Größe der zu bewirtschafteten Fläche bzw. Veranstaltungsfläche
  • Angabe darüber, ob eine Musikbeschallung durch Tonträger erfolgt oder Live-Musik geplant ist.

Wissenswertes:

Bei Zubereitung und Ausgabe von Speisen müssen alle Personen, die Speisen zubereiten oder in Verkehr bringen, im Besitz einer Bescheinigung des Gesundheitsamtes bzw. eines Gesundheitszeugnisses sein.

Das Erlaubnisverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher empfiehlt es sich, den Antrag auf Gestattung frühzeitig, mindestens 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung, zu stellen.

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie für Ihre geplante Veranstaltung (mit Alkoholausschank) weitere Genehmigungen benötigen. Dies ist möglich, wenn Sie zum Beispiel zusätzlich eine Live-Band spielen lassen wollen oder Ihre Veranstaltung in einem eigens aufgebautem Festzelt stattfindet. Sollte dies der Fall sein, wird Ihr Antrag an die zuständigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung weitergegeben.

Bei Ausschank von Getränken müssen nach Geschlechtern getrennte Toilettenanlagen, eine hygienisch einwandfreie Einrichtung zum Spülen von Gläsern sowie ggfls. eine von einem Sachkundigen abgenommene Getränkeschankanlage vorhanden sein.

Gebühren:

  • Die Gebühr ist vom Einzelfall abhängig und richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.

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