Da es sich beim Denkmalrecht um eine für Laien (und manchmal sogar auch für „Profis“) schwierige Rechtsmaterie handelt, empfehlen wir dringend, vor dem Erwerb und eventuellen Umbau eines Baudenkmales eine Beratung im zuständigen Fachbereich wahrzunehmen. Vereinbaren Sie möglichst telefonisch einen Termin.
In einem solchen Beratungsgespräch kann dann meistens schon abschließend geklärt werden, ob die geplanten Umbaumaßnahmen rechtlich zulässig sind. Auch können steuerliche Aspekte angesprochen werden.
Eine solche Beratung ist kostenlos! Nutzen Sie daher bitte dieses Angebot!
Weiterführende Informationen
- Liste und Beschreibung der Baudenkmäler, beweglichen Denkmäler und Bodendenkmäler: Ortsrecht
- Übersicht aller Baudenkmäler mit Fotos (private Seite): www.denkmale-kreis-viersen.de.
- Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen