Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die dazu dient, auf Dauer und mit Wirkung für Rechtsnachfolger Hindernisse auszuräumen, die einer
- Bebauung,
- Nutzungsänderung oder
- Teilung eines Grundstückes
entgegenstehen.
Die Rechtsgrundlage zur Erklärung einer Baulast ist § 85 Landesbauordnung (BauO NRW 2018).
In einer Baulast können nur öffentlich-rechtliche Regelungen beinhalten.
Beispiele:
- Sicherung der Erschließung über ein angrenzendes Grundstück
- Sicherung eines zu geringen Grenzabstandes
- Sicherung einer Bebauung auf mehreren Grundstücken
Das Baulastverzeichnis wird von dem zuständigen Fachbereich der Stadt Nettetal geführt.
Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann Auskünfte oder Abschriften aus dem Baulastverzeichnis gebührenpflichtig erhalten.
Dies ist insbesondere vor dem Erwerb von Immobilien und Grundstücken zu empfehlen.
Erforderliche Unterlagen:
(Ohne die erforderlichen Unterlagen ist eine Bearbeitung Ihres Antrages nicht möglich!)
>> Amtlicher Lageplan
>> bei Baulasten ohne FLächenbezug ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurkarte
Benötigte Formulare:
Baulast-Antrag auf Eintragung - online einreichbar
Rechtsgrundlagen:
- Bauordnung für das Land NRW
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)1)
- Gebührengesetz für das Land NRW (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
Weiterführende Informationen
>> Baulastlöschung oder -verzicht