Ein Baugenehmigungsverfahren ist durchzuführen, wenn Sie eine bauliche Anlage errichten, ändern oder deren Nutzung ändern wollen. Ihrem Bauantrag müssen Sie die erforderlichen Unterlagen beifügen. Welche das im Einzelnen sind, finden sie unter dem Punkt "Erforderliche Unterlagen".
Wichtiger Hinweis
Ohne die erforderlichen Unterlagen ist Ihr Antrag unvollständig und kann nicht bearbeitet werden.
In diesem Verfahren wird geprüft, ob Ihr Vorhaben die relevanten öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält. Geprüft wird z.B., ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, die Abstandsflächen eingehalten werden oder der barrierefreie Zugang vorhanden ist.
Bevor Sie die Baugenehmigung nicht in den Händen halten, dürfen Sie mit den Maßnahmen nicht beginnen.
Eine Kopie, ggf. auch in elektronischer Form, der Baugenehmigungen und der Bauvorlagen müssen Sie an der Baustelle ab Baubeginn vorhalten. Das Baustellenschild mit dem roten Punkt muss an einem von außerhalb der Baustelle gut sichtbaren Ort angebracht werden.
Je nach Vorhaben ist ein Bauantrag nach § 64 BauO NRW (vereinfachtes Verfahren) oder nach § 65 BauO NRW (großer Sonderbau) einzureichen. In seltenen Fällen ist auch ein Verfahren nach § 63 Genehmigungsfreistellung möglich. Auch ein solitäres Abweichungs- oder Befreiungsverfahren sind möglich. Bitte lassen Sie sich im Vorfeld von dem zuständigen Sachbearbeiter beraten.
Erforderliche Unterlagen:
- Bauantrag auf dem entsprechenden Formular
- Beglaubigter Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurkarte, nicht älter als sechs Monate - nicht erforderlich bei Vorlage eines Amtlichen Lageplanes
- Lageplan, Maßstab mindestens 1:500/ ggf. amtlicher Lageplan
- Bauzeichnungen - Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Maßstab 1:100
- Nachweis der Gebäudeklasse
- Baubeschreibung und bei gewerblichen Betrieben eine Betriebsbeschreibung
- Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung
- eventuell Bescheinigungen und Nachweise der Standsicherheit, des Wärmeschutzes, des Schallschutzes und des Brandschutzes
- Brandschutzkonzept bei großen Sonderbauten
- Nachweis der Bauvorlageberechtigung
- eventuell Konzept über die Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude
- eventuell Schallschutzgutachten
- eventuell solitärer Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag, eventuell mit Zustimmungserklärung der Nachbarn
- Berechnung der Abstandsflächen
- Berechnung der Wohn- oder Nutzflächen
- Stellplatznachweis
- eventuell Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Anzahl der Vollgeschosse und der Höhe baulicher Anlagen, sofern ein Bebauungsplan vorliegt
Benötigte Formulare:
- Bauantrag oder Vorbescheid im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018
- Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid nach § 65 (Großer Sonderbau § 50 Absatz 2) Bauordnung Nordrhein-Westfalen 2018
- Baubeschreibung
- Gewerbliche Anlagen - Betriebsbeschreibung
- Land- und forstwirtschaftliche Vorhaben - Betriebsbeschreibung
- Freistellung § 63 BauO NRW
- optional: Abweichung nach § 69 BauO NRW; Befreiung nach § 31 BauGB
Rechtsgrundlagen
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
Besonderheiten
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht drei Jahre nach Erteilung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung im Fachbereich Bauaufsicht beraten zu lassen. Bei Fragen rund ums Bauen wenden Sie sich bitte direkt an den für Ihr Vorhaben zuständigen Sachbearbeiter. Eine Liste mit Zuständigkeiten steht Ihnen auf dieser Seite als Download bereit.