Bauberatung

Da es sich bei Baurecht um eine für Laien (und manchmal sogar auch für „Profis“) schwierige Rechtsmaterie handelt, empfehlen wir dringend, vor der Erstellung der endgültigen Pläne für ein Bauvorhaben eine Bauberatung im zuständigen Fachbereich wahrzunehmen. Vereinbaren Sie möglichst telefonisch einen Termin.

In einem solchen Beratungsgespräch kann dann mitunter schon geklärt werden, ob die Planung baurechtlich unzulässig ist und umgeplant werden muss, damit das Bauvorhaben genehmigungsfähig wird.

Eine solche Bauberatung ist kostenlos. Nutzen Sie daher bitte dieses Angebot.

In besonderen Fällen, bei denen die baurechtliche Zulässigkeit in einem solchen Bauberatungsgespräch nicht abschließend geklärt werden kann, wird das Stellen eines Antrags auf Vorbescheid (sogenannte Bauvoranfrage) empfohlen. Somit kann die Bauaufsicht die baurechtliche Zulässigkeit genau und „in Ruhe“ prüfen. 

Ihre Ansprechpartner / Zuständigkeiten

(Telefon-Nrn. und Kontaktinformationen siehe rechte Spalte)

  • Fachbereichsleitung: Maria Vornhusen
  • Stellvertretende Fachbereichsleitung / Rechtliche Bauaufsicht: Frau Pesch
  • Technische Bauaufsicht - nach Stadtteilen:
  • Breyell: Frau Impelmanns
  • Hinsbeck: Herr Rotering
  • Kaldenkirchen: Frau Impelmanns
  • Leuth: Frau Impelmanns
  • Lobberich: Herr Rotering
  • Schaag: Frau Impelmanns
  • Abgeschlossenheitsanträge: Frau Kohlen
  • Baulasten: Frau Scirtuicchio
  • Bauzustandbesichtigungen: Herr Froese
  • Hausnummernvergabe: Frau Kohlen
  • Werbeanlagen: Herr Froese
  • Akteneinsichten: Frau Frenken

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