Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung

In begründeten Einzelfällen können Verkehrsteilnehmer auf Antrag von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit werden (zum Beispiel Anlieferzeiten Fußgängerzone, Gurtpflicht, Helmpflicht oder übermäßge Straßenbenutzung).

Hierfür sind entsprechende Genehmigungen beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung einzuholen.

Information über eine "Ausnahmegenehmigung zum Parken bei Wohnumzügen" finden Sie hier.

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