Der Fachbereich Soziales ist zuständig für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Bei den Leistungen nach dem AsylbLG handelt es sich um Grundleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, der Unterkunft und Krankenhilfe. Diese werden beispielsweise an Personen im Asylverfahren oder mit einer Duldung auf Antrag gezahlt. Der Anspruch ist bei einer Zuweisung nach Nettetal grundsätzlich sofort gegeben.
Bei Erstanträgen ist Ihre persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Oft bietet es sich an eine Person Ihres Vertrauens (zum Beispiel einen Dolmetscher) hinzuzuziehen.
Termine können – wenn möglich - telefonisch, per E-Mail oder über die Online-Terminvergabe vereinbart werden. Neben den Terminen im Rathaus bieten die Mitarbeitenden auch telefonische Beratung an. Erforderliche Unterlagen zu Ihren Anträgen können Sie persönlich, aber auch gerne per E-Mail oder Post einreichen.
Sobald Sie von der Ausländerbehörde des Kreises Viersen eine Arbeitserlaubnis erhalten haben dürfen Sie eine Arbeit aufnehmen. Eine Arbeitsvermittlung kann nicht durch das Sozialamt erfolgen.
Wenn Sie Leistungen vom Sozialamt beziehen, ist der Arbeitsvertrag unverzüglich einzureichen. Gleiches gilt für die Gehaltsabrechnungen. Unvollständige oder unwahre Angaben können strafrechtlich verfolgt werden. Je nach Höhe des Einkommens wird überprüft, ob Ihnen ergänzende Leistungen zustehen.
Krankenhilfe
Im Rahmen der Gewährung von Sozialleistungen durch die Stadt Nettetal erhalten Sie auch einen Krankenversicherungsschutz. Dieser beinhaltet die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände, sowie die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen (sogenannte eingeschränkte Krankenhilfe).
Sie erhalten eine Liste mit Nettetaler Ärzten und Apotheken und können dort Termine vereinbaren. Die jeweilige Praxis fordert beim Sozialamt einen Behandlungsschein an, der kurzfristig an die Praxis geschickt wird. Sofern Sie einen Arzt benötigen, der nicht auf dem Nettetaler Stadtgebiet ansässig ist, klären Sie bitte vorab mit dem Sozialamt, ob ein Behandlungsschein ausgestellt werden kann. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne vorab bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter
Öffnungszeiten
Der Bereich Leistungsgewährung Asyl bietet an 3 Tagen in der Woche freie Sprechzeiten an.
Montags: 8.30 - 12.30 Uhr
Mittwochs: 8.30 - 12.30 Uhr
Freitags: 8.30 - 12.00 Uhr
Zu diesen Zeiten können Sie auch ohne Termin kommen und offene Frage klären. Zusätzlich können Sie gerne Termine vereinbaren, die auch außerhalb der Sprechzeiten angeboten werden.