Anzeige von Sterbefällen

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag mündlich oder schriftlich angezeigt werden. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen sind zur schriftlichen Anzeige verpflichtet. Um diese Aufgabe zu erleichtern, stellen wir das unten angegebene Formular als Muster einer schriftlichen Sterbefallanzeige zur Verfügung.

In den meisten Fällen übernimmt ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens die Formalitäten. Sie können selbstverständlich auch den Sterbefall persönlich beim Standesamt anzeigen. Ist Ihr Angehöriger oder Ihre Angehörige zu Hause verstorben, wird die Sterbefallanzeige direkt bei uns ausgestellt und von dem oder der Anzeigenden unterschrieben.

Benötigt wird

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • bei Ledigen die Geburtsurkunde und der Personalausweis,
  • bei Verheirateten die Eheurkunde oder die beglaubigte Abschrift des Eheregisters; Eheurkunde mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat und der Personalausweis,
  • bei Verwitweten die Eheurkunde oder die beglaubigte Abschrift des Eheregisters; Internationale Heiratsurkunde oder Eheurkunde mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat, der Personalausweis und die Sterbeurkunde oder die Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatten,
  • bei Geschiedenen die Eheurkunde oder die beglaubigte Ablichtung des Eheregisters; internationale Heiratsurkunde oder Eheurkunde mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat, der Personalausweis und das rechtskräftige Scheidungsurteil,
  • immer die ärztliche Todesbescheinigung, die vom Hausarzt oder der Hausärztin oder vom Krankenhaus ausgestellt wird.

Alle Urkunden und gegebenenfalls Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden. Es kann sein, dass weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Gebühren

Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei; darin enthalten ist die Ausstellung von zwei für gesetzliche Zwecke ausgestellte Sterbeurkunden für die Krankenkasse und die Rente und eine Bescheinigung für die Beerdigung. Benötigen Sie darüber hinaus weitere Urkunden zum Beispiel für Ihr Stammbuch oder Ihre privaten Versicherungen, beträgt die Gebühr für die erste Urkunde zehn Euro und für jede weitere gleichzeitig davon ausgefertigte Urkunde fünf Euro.

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