Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr

Zur Gewährleitung der Sicherheit im ruhenden Verkehr können Sie über das Formular verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge im Rahmen einer Fremdanzeige melden. Bitte beachten Sie, dass die Fahrzeuge auf öffentlicher Fläche geparkt sein müssen. Desweiteren ist ein Foto, die genaue Uhrzeit, das Datum sowie die genaue Örtlichkeit (Straße, vor Hausnummer ?) des verkehrswidrig geparkten Fahrzeuges als Beweismittel notwendig.

Außerdem sind bitte folgende Hinweise zu beachten:

  • Es gibt keinen Anspruch auf Durchführung eines Verfahrens. Die Stadtverwaltung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über alle notwendigen Schritte.
  • Sie erhalten als anzeigende Person und damit als Zeugin oder Zeuge grundsätzlich keine Rückmeldung zum Ausgang oder Bearbeitungsstand des Verfahrens.
  • Sie müssen bei Nachfragen als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung stehen. Daher ist die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift unerlässlich. Bei einer Akteneinsicht ist ihre vollständige Adresse auch für Betroffen (also für die angezeigten Personen) ersichtlich.

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Weitere Informationen: www.ct.de