Anträge auf Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten können innerhalb eines Jahres nach der Geburt des 7. Kindes gestellt werden.
Die Anträge auf Übernahme der Ehrenpatenschaft sind dem Bundespräsidialamt über die örtlich zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zuzuleiten. Bitte wenden Sie sich dazu an das Büro des Bürgermeisters.
Voraussetzung ist die deutsche Staatsangehörigkeit.
Benötigte Unterlagen
- Familienbuch (Stammbuch)