Das Planungsrecht besteht aus einer Vielzahl von Gesetzen, Regeln und sonstigen Bestimmungen. Die wichtigsten Gesetze sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Allgemeine Auskünfte zum Planungsrecht erteilt der Fachbereich Stadtplanung.