Abwasser - Herstellung einer Grundstücksanschlussleitung

Nach §2 (Begriffsbestimmungen) der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Nettetal in der derzeit gültigen Fassung sind Grundstücksanschlussleitungen Leitungen von der öffentlichen Sammelleitung bis zur Grenze des jeweils anzuschließenden Grundstücks.

Die Herstellung, Beseitigung, Veränderung sowie die laufende Unterhaltung der Grundstücksanschlussleitung obliegt der Stadt. Die Stadt macht die dabei entstehenden Kosten über den Kostenersatzanspruch nach § 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) gegenüber dem Grundstückseigentümer bzw. der Grundstückeigentümerin geltend (§13 (Ausführung von Anschlussleitungen) Absatz 6 Abwasserbeseitigungssatzung).

Folgende Hinweise sind zu beachten:

Bei Neubau:

Bitte beantragen Sie die Herstellung einer Grundstücksanschlussleitung erst nach Erteilung der Baugenehmigung. Einzureichen ist ein Lageplan Maßstab 1:500 bzw. 1:250 mit Darstellung des öffentlichen Kanals, der geplanten Grundstücksanschlussleitung bis zur ersten Revisionsöffnung inkl. Höhenangaben an der Anschlussstelle (Straßenkrone), der Revisionsöffnung sowie der Geländehöhen

Bei Änderung und Reparatur:

Bitte nutzen Sie das Formular Herstellung einer Grundstücksanschlussleitung. Einzureichen ist ein Bestandsplan Maßstab 1:500 bzw. 1:250 mit Darstellung des öffentlichen Kanals, der Grundstücksanschlussleitung (mit markiertem Schaden) bis zur ersten Revisionsöffnung inkl. Höhenangaben an der Anschlussstelle (Straßenkrone), der Revisionsöffnung sowie der Geländehöhen. Falls vorhanden fügen Sie bitte die TV-Befahrung bei.

Die Unterlagen sind in einfacher Ausführung oder digital beim NetteBetrieb, Betriebsbereich Abwasser (abwasser@nettetal.de) einzureichen. Bitte nutzen Sie das Formular Herstellung einer Grundstücksanschlussleitung oder das Onlineformular.

Antrag auf Herstellung von Grundstücksanschlussleitungen

Bitte nutzen Sie hierzu nachfolgendes Formular bzw. das Onlineformular.

Sollten Sie Rückfragen dazu haben, wenden Sie sich bitte wie folgt an uns:

  • per Telefon (+49 21 53 / 898 – 0)
  • per E-Mail
  • per Fax (+49 21 53 / 898 – 96 900) oder
  • per Post

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