Abwasser - Gartenwasserzähler / Abzugszähler

Rechtliche Grundlagen

Nach § 4 Abs. 5 der Abwasserbeseitigungsgebührensatzung der Stadt Nettetal werden bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen abgezogen, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden. Der Nachweis der verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Er ist verpflichtet, den Nachweis der verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen durch einen auf seine Kosten eingebauten ordnungsgemäß funktionierenden Wasserzähler zu führen.

Die Befüllung eines Pools/Schwimmbeckens über den Gartenwasserzähler ist nicht gestattet, weil bei einer Entleerung das Poolwasser in die städtische Schmutz- bzw. Mischwasserkanalisation entsorgt werden muss.

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss, mit Ausnahme der Messeinrichtung des Wasserversorgungsunternehmens, ist der Anschlussnehmer verantwortlich. 

Folgende Hinweise für den Einbau eines Gartenwasserzähler sind zu beachten:

  • Es dürfen nur geeichte Wasserzähler in Fließrichtung eingebaut werden.
  • Der Eichzeitraum beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf des Zeitraums ist der Abzugszähler gegen einen neuen geeichten Zähler auszutauschen.
  • Der ausgebaute Zähler ist zur Ermittlung des Endzählerstandes dem NetteBetrieb vorzulegen.
  • Der Gartenwasserzähler ist nach DIN 1988-100 und DIN EN 1717 fest zu installieren. So ist z.B. die Installation mit einem Rückflussverhinderer auszustatten. 
  • Der Leitungsverlauf muss nachvollziehbar sein. 
  • Die Entnahmestelle für die Gartenbewässerung / Tierversorgung muss so gestaltet sein, dass das entnommene Wasser nicht in den öffentlichen Kanal gelangen kann. Insbesondere ist darauf zu achten, dass sich unmittelbar bei der Entnahmestelle keine Abläufe mit einer direkten oder indirekten Verbindung in das öffentliche Kanalnetz befinden. 
  • Antragsberechtigt ist nur der Haus- und Grundstückseigentümer. 

Für die ordnungsgemäße Anerkennung der Anlage ist nach Installation des Gartenwasserzählers eine Abnahme durch die Stadt Nettetal erforderlich.

Anmeldung eines Gartenwasserzählers (Abzugszählers):

Bitte verwenden Sie zur Antragsstellung unser Online-Formular.

Bei Rückfragen steht Ihnen der Betriebsbereich Abwasser gerne zur Verfügung.

Gebühren

Für die Abnahme und die Verplombung des Zählers wird einmalig eine Pauschale in Höhe von 71,00 € erhoben.

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Weitere Informationen: www.ct.de