Bei einer Neuerstellung sowie für die Änderung einer Grundstücksentwässerung im Stadtgebiet Nettetal ist ein Entwässerungsantrag zu stellen.
Mit Hilfe des Leitfadens zur Erstellung eines Entwässerungsantrages werden Sie Schritt für Schritt durch alle notwendigen Antragsunterlagen geleitet – von der Kanalauskunft bis zum Anschluss an die städt. Kanalisation. Er beinhaltet alle notwendigen Formulare der Stadt Nettetal, gibt weitere Informationen zu Anlagen und Plänen und benennt die zuständigen Ansprechpartner. Das Merkblatt für Planer und Bauherren im Checklistenformat erleichtert den Überblick über geforderte Pläne, Berechnungen und Antragsformulare.
Der Entwässerungsantrag ist spätestens mit dem Bauantrag bzw. bei genehmigungsfreien Bauvorhaben fristgerecht vor Baubeginn (s. § 14 Abwasserbeseitigungssatzung) digital beim NetteBetrieb Abwasser, Stadt Nettetal über das Onlineformular einzureichen. Das Onlineformular finden Sie hier. Alternativ ist auch die Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen in pdf-Form möglich (abwasser@nettetal.de).
Bei der Versickerung vom Niederschlagswasser über eine Versickerungsanlage (z.B. Rigole) ist zusätzlich ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Benutzung eines Gewässers zu erstellen. Das hierzu benötigte Formular entnehmen Sie bitte der Internetseite des Kreis Viersen www.kreis-viersen.de. Dieses ist als Anlage 1 mit dem Entwässerungsantrag in 2-facher Ausführung und digital über den NetteBetrieb Abwasser, Stadt Nettetal (abwasser@nettetal.de) einzureichen.
Bitte nutzen Sie die Anlage 2 des Entwässerungsantrages bei Abscheide- und Vorbehandlungsanlagen (§ 8 Abwasserbeseitigungssatzung) sowie bei der Einleitung von nicht häuslichem Abwasser (§ 14 Abwasserbeseitigungssatzung) digital ein. Reichen Sie bei Bedarf die Papierausfertigung des Antrages auf Einleitung von wassergefährdenden oder mineralölhaltigen Stoffen o.a. in 3-facher Ausfertigung gemäß den Vorgaben des Kreises Viersen beim Kreis Viersen ein.
Nach Erteilung der Baugenehmigung ist der Antrag auf Herstellung, Änderung, Reparatur und Rückbau einer Grundstücksanschlussleitung einzureichen. Weitere Informationen finden Sie hier. Die Entwässerungsanlagen sind gemäß dem gültigen Baurecht (BauONW), der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Nettetal und den anerkannten Regeln der Technik zu planen und nach erteilter Baugenehmigung wie geplant auszuführen.
Beim Neubau oder nach wesentlichen Änderungen der Entwässerungsanlage müssen gemäß SüwVO Abw NRW Teil 2 alle erdverlegten Abwasserleitungen gemäß § 61 LWG NRW nach DIN 1986-30 und/oder DIN EN 1610 auf Zustand und Funktionsfähigkeit geprüft werden. Der Nachweis ist nach Fertigstellung der Arbeiten einzureichen.
Antrag auf Entwässerung
Bitte nutzen Sie hierzu nachfolgendes Formular bzw. das Onlineformular.