Abmeldung - Wegzug aus Nettetal

Sie sind aus Nettetal weggezogen und fragen sich, ob Sie sich abmelden müssen?

Nur bei einem Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung ist es erforderlich, dass Sie den Wegzug der Meldebehörde mitteilen. Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt am Hauptwohnsitz.

Wegzug ins Ausland bedeutet, dass Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und dort künftig nicht mehr wohnen werden.

Befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken, erfordern keine Abmeldung.

Formen der Antragstellung

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Zur Abmeldung Ihres Wohnsitzes nutzen Sie bitte das vorhandene Formular.

Hinweise

Für den Fall, dass Sie Hundebesitzer sind und der Hund / die Hunde in Nettetal hundesteuerpflichtig ist / sind, müssen Sie die Abmeldung der Hundesteuer vornehmen. Möglichkeit zur Erledigung finden Sie hier.

Um bei einem Umzug ggf. notwendige Halteverbotsschilder für den Möbeltransporter aufzustellen, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Telefon 0 21 53 / 898 3209.

Fristen

Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung.

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Weitere Informationen: www.ct.de