Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut

Veröffentlicht am: 18.04.2023

Angesichts der krisenbedingt steigenden Ausgaben und einer verstärkten Inanspruchnahme stehen zahlreiche Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen in den Kommunen vor besonderen Herausforderungen. Mit dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ stehen Mittel zur Verfügung, damit insbesondere den Menschen aus einkommensarmen Haushalten, die von den aktuellen Entwicklungen besonders betroffen sind, Unterstützungs- und Hilfsangebote auch weiterhin zur Verfügung stehen und diese - soweit erforderlich - an eine veränderte Bedarfssituation angepasst werden können.

Die Kommunen können die Unterstützungsleistungen ganz oder teilweise an Dritte (z.B. an Träger der Freien Wohlfahrtspflege, Kirchen- und Moscheegemeinden, Integrationszentren und –agenturen, Verbände, Vereine und Stiftungen) im Wege der Beleihung zur eigenständigen Umsetzung des „Stärkungspaktes NRW – gemeinsam gegen Armut“ weitergeben. Das bedeutet, dass die mit der „Stärkungspakt NRW – Richtlinie“ unterstützten Aufgaben und Maßnahmen von diesen Dritten selbständig wahrgenommen und umgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich bei den Dritten um juristische Personen handelt und die Maßnahmen nach Maßgabe der Richtlinie innerhalb des Zuständigkeitsgebietes der Kommune umgesetzt werden, die die Mittel weitergegeben hat.

Die Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können bis zum 12. Mai 2023 eine Bedarfsmeldung einreichen.

Die Bedarfsmeldung ist in Schriftform bei der Stadt Nettetal, Fachbereich 50 Senioren, Wohnen und Soziales, Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal, zu stellen. Im Anschluss entscheidet der Fachbereich als Bewilligungsstelle aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel aus dem Stärkungspakt NRW

Die Stadt Nettetal informiert auf ihrer Internetseite https://www.nettetal.de/de/dezernat2/staerkungspakt/ über die Sonder-Leistung und über Möglichkeiten diese Unterstützung zu erhalten. Auf der Internetseite finden die Einrichtungen auch die erforderliche Bedarfsmeldung.

Weitere Informationen zum Stärkungspakt gibt es hier: https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw

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Weitere Informationen: www.ct.de