Städtischer Immobilienverkauf

Ansicht Bongartzhof
Aussenansicht Bongartzhof

Verkauf und Entwicklung eines ehemaligen Bauernhofes in Lobberich (Sassenfeld 160)
Öffentliches Interessenbekundungsverfahren der Stadt Nettetal/Bongartzstiftung 

Eigentümer 
Die Hofanlage befindet sich auf dem Grundstück Gemarkung Lobberich, Flur 1, Flurstück 598. Eigentümer des Grundstücks ist die Stadt Nettetal - Bongartzstiftung -. 

Die Bongartzstiftung in Nettetal wird seit dem 1. Januar 1973 in Anwendung der §§ 93 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung geführt. Die Bongartzstiftung ist eine örtliche Stiftung im Sinne des § 87 der GO NW und wurde bis zum 31. Dezember 1982 als ausgegliedertes Sondervermögen nach den Grundsätzen der kaufmännischen Rechnungslegung getrennt verwaltet. Sie stellt ein wirtschaftliches Unternehmen der Stadt Nettetal ohne eigene Rechtspersönlichkeit dar. 
 

Lage des Grundstücks / Wohnen in naturverbundener Wohnlage 
In 41334 Nettetal-Lobberich, Sassenfeld 160, an beliebter Wohnstraße in Ortsrandlage mit fußläufiger Anbindung in die Natur sowie mit unverbaubarem Blick in das angrenzende Landschaftsschutzgebiet. Lobberich verfügt über eine ausgereifte Infrastruktur: Kindergärten, Schulen, Ärzte, Krankenhaus, Stadttheater, Einkaufsmöglichkeiten etc. 
Bei der zur Veräußerung anstehenden Hofanlage im Eigentum der Stadt Nettetal - Bongartzstiftung -  handelt es sich um eine ca. 4.412 m² große Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Lobberich, Flur 1, Flurstück 598 mit dem aufstehenden Gebäude Sassenfeld 160. Bzgl. der genauen Lage und des Zuschnitts wird auf den Aufteilungsplan des ÖbVI Günter Freudenberg (Aufteilungsentwurf 3, s. Anlage) verwiesen. Die Veräußerungsfläche ist in diesem Plan mit F2 bezeichnet und hellblau hinterlegt. 
Darüber hinaus wird dem Hofgebäude und der örtlich vorhandenen Verkehrsfläche der Straße Sassenfeld vorgelagerte ca. 145 m² große Teilfläche (im Eigentum der Stadt Nettetal stehend) mit zur Übernahme angeboten. Die Teilfläche (im Lageplan mit F 4 bezeichnet) wird im Zusammenhang mit der noch durchzuführenden Teilungsvermessung neu gebildet und nach Übernahme in das Liegenschaftskataster dem neuen Grundstück der Hofanlage zu geschlagen. Der auf dieser Grünfläche befindliche Baum ist dauerhaft zu pflegen und zu erhalten (wird vertraglich abgesichert). 

Weitere Daten entnehmen Sie bitte dem Exposé.
 

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Weitere Informationen: www.ct.de