Mobilität

Integriertes Mobilitätskonzept der Stadt Nettetal

Der ursprüngliche Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Nettetal stammt aus dem Jahr 1995 und legt den Schwerpunkt auf den motorisierten Individualverkehr (MIV). Dieser soll auch in den Folgejahren nicht unbeachtet bleiben. Jedoch lassen sich auch große Potenziale beim Rad- und Fußverkehr (Nahmobilität) erkennen, welche genutzt werden sollen. Entsprechend wurden die Rahmenbedingungen der zukünftigen Verkehrsentwicklung in Nettetal in Form eines integrierten Mobilitätskonzepts erarbeitet und festgelegt. Dieses Integrierte Mobilitätskonzept wurde Ende 2022 durch den Rat der Stadt Nettetal beschlossen und befindet sich seitdem in der Umsetzung. Darüber hinaus stellt das Integrierte Mobilitätskonzept eine ganzheitliche Strategie dar, die alle Verkehrsmittel sowie die kommunalen mobilitätsrelevanten Aktivitäten einbezieht, wobei die Vernetzung und der Ausbau des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV), der Elektromobilität und die Barrierefreiheit wesentliche Ansatzpunkte sind. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erreichbarkeit einzelner Stadtteile und potenzieller Wohngebiete sowie Anpassungen der Parkmöglichkeiten in der Stadt Nettetal. Das Mobilitätskonzept beschreibt 268 Maßnahmen, die zu einem gemeinsam erarbeiteten Optimal- / Zielzustand führen sollen. Die Bevölkerung, relevante Stakeholder sowie die Politik wurden über ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren in den Prozess eingebunden. So konnten im Projekt Maßnahmen entwickelt werden, die das Problemempfinden der Personen vor Ort aufgreifen.

"Jeder Mensch sollte grundsätzlich die Möglichkeit haben, sich zwischen mindestens zwei Mobilitätsalternativen entscheiden zu können! "

Leitsatz des Integrierten Mobilitätskonzeptes der Stadt Nettetal

Die Verwaltung beschäftigt sich nun mit der Umsetzung und Prüfung der einzelnen Maßnahmen. Das beinhaltet die Ausführungsplanung, die Finanzierung sowie verwaltungsinterne und externe Abstimmungen mit den entsprechenden Stakeholdern und in einzelnen Fällen auch mit den Bürgerinnen und Bürgern. Für Projekte, die Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen betreffen, wird die Stadt sich mit den zuständigen Straßenbaulastträgern – der Kreisverwaltung oder dem Landesbetrieb Straßenbau NRW –  abstimmen. Der zeitliche Horizont sieht eine Umsetzung aller Maßnahmen bis 2035 vor.

Um den Umsetzungsprozess transparenter zu gestalten, werden nachfolgend wichtige Maßnahmenfelder sowie der aktuelle Stand der Umsetzung einzelner Maßnahmen erläutert.

 

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