Stadt stellt Bebauungsplan Ka-297 "Nordwestlich Montel-Allee" in Kaldenkirchen auf

Veröffentlicht am: 09.10.2024

Stadt stellt Bebauungsplan Ka-297 "Nordwestlich Montel-Allee" in Kaldenkirchen auf

Der Rat der Stadt Nettetal hat in seiner Sitzung am 19. März 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Ka-297 „Nordwestlich Montel-Allee“ beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Nordwesten Kaldenkirchens unmittelbar südlich der Autobahn-Anschlussstelle Nettetal-West der A 61 im Industrie- und Gewerbeareal „Nettetal-West“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Ka-297 „Nordwestlich Montel-Allee“ wird im Nordwesten eingefasst von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie im weiteren Verlauf von der Autobahn A 61, im Norden von der Zillessen-Allee, im Osten von der Montel-Allee und im Südwesten zunächst von einem Wirtschaftsweg sowie im weiteren Verlauf von landwirtschaftlich genutzten Flächen, welche perspektivisch gesehen als weitere Gewerbeflächen des Gewerbegebietes Nettetal-West erschlossen werden sollen. Der Geltungsbereich schließt Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplans Ka-223 „VeNeTe I“ mit ein.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines zusammenhängenden, das einerseits Erweiterungsmöglichkeiten für die zwei bereits im Planbereich ansässigen Unternehmen schafft, andererseits aber auch nach der Aufgabe einer immissionssensiblen Nutzung im Plangebiet selbst eine breitere Nutzungsartenpalette ansiedlungswilliger gewerblicher Betriebe ermöglicht.

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Weitere Informationen: www.ct.de