Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Br-292 „Lobbericher Straße/Hühr“

Veröffentlicht am: 06.10.2023

Bebauungsplan Br-292

Der Rat der Stadt Nettetal hat am 17. März 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Br-292 „Lobbericher Straße/ Hühr“ beschlossen. Weiterhin hat der Ausschuss für Stadtplanung der Stadt Nettetal in seiner Sitzung am 27. September 2023 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Br-292 „Lobbericher Straße/Hühr“ beschlossen. 

Das Plangebiet befindet sich zwischen der Lobbericher Straße und der Straße Hühr beziehungsweise dem Hührer Graben auf der Fläche eines ehemaligen Erwerbsgartenbaubetriebes. Ziel der Planung ist die Schaffung von dringlich nachgefragten Wohnraum sowohl im Einfamilien- und Doppelhaussegment wie auch im Geschosswohnungsbau.

Der Entwurf nebst Begründung zu diesem Bebauungsplan kann in der Zeit vom 13. Oktober bis zum 13. November 2023 im Internet unter 

www.nettetal.de/leben-nettetal/bauen-wohnen-mobilitaet/aktuelle-planungen

öffentlich eingesehen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr im Rathaus der Stadt Nettetal, Doerkesplatz 11, Fachbereich Stadtplanung im Flur vor den Räumen 301 und 302, 2. Obergeschoss, eingesehen werden. 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf bei der Stadt Nettetal, Räume 307, 308, 320 und 322 des Rathauses, als auch per E-Mail an die Adresse stadtplanung@nettetal.de abgegeben werden. 
 

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Weitere Informationen: www.ct.de