Mit den ersten längeren Sonnenstrahlen im Jahr wird auch der Garten auf Vordermann gebracht. Damit sich die Arbeit für den gesamten Sommer gelohnt hat, müssen zahlreiche Pflanzen gegossen werden. Je nach Gartengröße kommt da einiges zusammen. Für jeden Kubikmeter Wasser zahlen Verbrauchende das Frischwasser, aber auch Abwassergebühren.
Die Stadt Nettetal weist deshalb auf die Möglichkeit zur Nutzung eines Gartenwasserzählers beziehungsweise Abzugszählers hin. Wer einen Gartenwasserzähler nutzen möchte, muss dazu einen geeichten Zähler einbauen oder einbauen lassen.
Wie ist der Ablauf?
- Installation eines geeichten Zählers
- Beantragung der Abnahme durch den Abwasserbetrieb. Per Post, E-Mail oder am besten schnell und einfach direkt mit dem Online-Formular.
- Am vereinbarten Termin wird der Zähler abgenommen und verplombt.
- Nach der Abnahme entfallen für das genutzte Frischwasser die Abwassergebühren.
Achtung:
- Antragsberechtigt ist nur der Haus- und Grundstückseigentümer.
- Nur abgenommene und verplombte Zähler können für einen Abzug berücksichtigt werden.
- Nach Ablauf des Eichzeitraums (sechs Jahre) muss ein neuer Zähler installiert werden, um die Gebühren weiterhin zu sparen.
Welche Kosten entstehen?
- Installation eines geeichten Zählers.
- 71 Euro zur Abnahme und Verplombung der Gartenwasserzähler/ Abzugszähler durch den Abwasserbetrieb.
Derzeit beträgt die Abwassergebühr je Kubikmeter bezogenen Frischwassers 4,76 Euro (2023). Bei Investitionskosten von beispielsweise 150 Euro lohnt sich der Gartenwasserzähler bereits bei insgesamt 32 Kubikmeter. Über einen Eichzeitraum von sechs Jahren sind es nur Kubikmeter pro Jahr.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Nettetal zu finden. Der Antrag kann gerne auch direkt online eingereicht werden:
https://www.nettetal.de/de/dienstleistung/gartenwasserzaehler/