Ein Lastenfahrrad für den Naturschutzhof, eine Gemeinschaftshütte für die Dorfgemeinschaft, eine Kletterwand auf dem Schulhof, ein Graffiti-Workshop für eine Fassadengestaltung oder Ausstattung für den Imkerverein. „Dank des Regionalbudgets konnten in den letzten drei Jahren insgesamt 53 ganz verschiedene Projekte in der Region umgesetzt werden,“ berichtet Anne Teller-Weyers, als Regionalmanagerin bei der LEADER-Region zuständig für dieses Förderinstrument der LEADER-Region. „Es ist wirklich schön zu sehen, wie dank dieser vergleichsweise unkomplizierten Förderung schon so viele Ideen in die Tat umgesetzt werden konnten. Die Nachfrage war in den letzten Jahren stets erfreulich groß.“ Seit 2021 ergänzt das Förderprogramm "Kleinprojekte" die Umsetzungsmöglichkeiten in der LEADER-Region „Leistende Landschaft“ (Lei.La).
Antragssteller erhalten durch die Kleinprojekte-Förderung auch für kleinere Ideen zur Verbesserung ihrer Heimat unbürokratisch finanzielle Unterstützung. Ziel ist es, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Jetzt startet der Bewerbungszeitraum für die Kleinprojekte 2024. „Wir wissen, es gibt sehr viele Menschen mit richtig guten Ideen in unserer Region. Sie alle sind jetzt eingeladen sich mit diesen Ideen um eine Förderung zu bewerben!“
Vereine, Verbände, Kommunen, Privatpersonen und andere Organisationen sind antragsberechtigt und können sich ab sofort um einen Zuschuss für ihre Projektidee bewerben. Sie muss der Entwicklung der Region dienen und den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region entsprechen. Projekte können nur in Kevelaer, Geldern, Straelen oder Nettetal, also einer der vier Lei.La-Kommunen, umgesetzt werden. Jede Idee muss sich mindestens in einem der drei Handlungsfelder der LEADER-Region verorten lassen: „Lebendige Orte, soziale Gemeinschaft und Kultur“, „Natürliche Ressourcen, Klima, Umwelt und Nachhaltigkeit“ sowie „Regionale Wirtschaft, Wertschöpfung und Ernährung“. Beispiele für mögliche Förderungen sind: Infrastrukturmaßnahmen wie Sitzgruppen oder Hinweistafeln, die Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze, Einrichtung oder Ausstattung für Museen, Dorfgemeinschaftshäuser, Tauschtreffs oder Naturschutzgruppen, die Gestaltung besonderer Begegnungsorte oder die Aufwertung von Naturräumen. „Für die Antragsteller ist der Aufwand verhältnismäßig gering, der Fördersatz angenehm hoch und die Umsetzung aufgrund des Umfangs der Projekte in der Regel schnell realisierbar“, verrät Regionalmanagerin Anne Teller-Weyers. Gefördert werden 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von minimal 2.500 Euro und maximal 20.000 Euro je Projekt. Die Projekte müssen so konzipiert sein, dass sie bis Ende 2024 abgeschlossen und abgerechnet werden können. Mit dem Projekt darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden. Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Die Projektanträge müssen dem Regionalmanagement bis zum Bewerbungsschluss am 21. April 2024 vollständig vorliegen. Die Beratung mit dem Regionalmanagement rechtzeitig vor der Antragsstellung wird dringend empfohlen, da je nach Projektideen unterschiedliche Antragsunterlagen erforderlich sind. Den vollständigen Aufruf und alle notwendigen Formulare und Checklisten zum Download gibt es auf der Website www.leader-leila.de/kleinprojekte-2024.
Jeder eingereichte und grundsätzlich förderfähige Projektantrag wird mittels festgelegter Kriterien durch das Projektauswahlgremium der Region bewertet, es entsteht ein Ranking. Anhand des Rankings und des zur Verfügung stehenden Budgets für die Region wird voraussichtlich im Mai entschieden, welche Projektideen eine Förderzusage erhalten können. Die jetzt laufende Ausschreibung erfolgt unter Fördervorbehalt. Eine Förderzusage für die Region wird für das zweite Quartal 2024 erwartet, mit einer Bewilligung von Projekten ist daher frühestens im Juni zu rechnen. Auch kleinere Änderungen bei den Förderbedingungen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen. Die Kleinprojekt-Förderung wird zu 90 Prozent über den Teilbereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) von Bund und Land NRW sowie mit zehn Prozent von den beteiligten Lei.La-Kommunen Nettetal, Straelen, Geldern und Kevelaer finanziert.
Fragen zur Förderung beantwortet das Lei.La-Regionalmanagement per Mail unter info@leader-leila.de oder telefonisch unter 02831/13482–70 bzw. 71. Am 21. März 2024 um 19 Uhr wird das Regionalmanagement zusätzlich einen digitalen Beratungstermin anbieten. Bei Interesse wird gebeten, sich per Mail anzumelden, es wird dann ein Teilnahmelink zugesandt.