Hinweise zur Entsorgung von Pool- und Schwimmbeckenwasser

Veröffentlicht am: 11.10.2024

Hinweise zur Entsorgung von Pool- und Schwimmbeckenwasser

Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Nettetal auf den korrekten Umgang mit Wasser aus Pools und Schwimmbecken hin. Wasser, das aus privaten Pools oder Schwimmbecken stammt, darf nicht im Garten oder auf Grünflächen verteilt werden, sondern muss ordnungsgemäß über die Schmutzwasserkanalisation entsorgt werden.

Sobald Trinkwasser aus dem Versorgungsnetz der Stadtwerke Nettetal für Pools genutzt wird, verändert es durch den Kontakt mit Chemikalien und anderen Stoffen seine Beschaffenheit und wird als Schmutzwasser eingestuft. Laut Wasserhaushaltsgesetz und der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Nettetal ist dieses Schmutzwasser ausschließlich über die Schmutzwasserkanalisation zu entsorgen.

Zur Neutralisierung von Restchlor im Poolwasser sollten Chlorneutralisatoren verwendet werden. Auch das so behandelte Wasser muss in die Schmutzwasserkanalisation geleitet werden, da es andernfalls der Umwelt schaden kann. Eine unsachgemäße Entsorgung kann zu erheblichen Umweltbelastungen und im schlimmsten Fall zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Die Stadt Nettetal bittet alle Bürgerinnen und Bürger um verantwortungsbewusstes Handeln im Umgang mit Poolwasser, um den Schutz der Umwelt zu gewährleisten.
 

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Weitere Informationen: www.ct.de