Förderprogramm „Photovoltaik-Steckermodule“ für Mietobjekte - Antragstellung ab dem 19. Februar möglich

Veröffentlicht am: 19.02.2024

Photovoltaik-Steckermodule

Mit dem zum 19. Februar 2024 aufgelegten Förderprogramm „Photovoltaik-Steckermodule“ erhalten Mieterinnen und Mieter beziehungsweise Vermieterinnen und Vermieter Nettetals eine finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Photovoltaik-Steckermodulen. Die Stadt schafft einen Anreiz für diese Zielgruppe, die einen eigenen Beitrag zur Bewältigung der Klima- und Energiekrise leisten will.

Ziel der Zuwendung ist es, den Einsatz und Ausbau von erneuerbaren Energien innerhalb des Gebiets der Stadt Nettetal zu unterstützen und damit einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen zu leisten.

Die Fördersätze, abhängig von der Geräteleistung, stellen sich wie folgt dar: Bei einer Geräteleistung von 250 bis 430 Watt wird ein Zuschuss von 50 Prozent, jedoch maximal von 100 Euro gewährt. Ab einer Leistung von 430 bis 600 Watt beträgt die finanzielle Förderung 50 Prozent, jedoch maximal 200 Euro. Insgesamt stehen 10.000 Euro im Haushalt zur Verfügung.

Für die Antragstellung benötigt man lediglich das Antragsformular, welches ab dem 19. Februar 2024 um 8.30 Uhr auf der Homepage der Stadt Nettetal zu finden sein wird, und einen Kostenvoranschlag. Als Kostenvoranschlag werden auch Angebote aus dem Internet, die mittels eines sogennanten Screenshot dokumentiert werden, zugelassen. Die Anträge werden in der Reihenfolge der Eingänge bearbeitet. Ist der Fördertopf ausgeschöpft, wird das Programm geschlossen. Schnell sein lohnt sich somit.

Die Förderung ist allerdings an gewisse Bedingungen geknüpft: Die Wechselrichter, die den Strom der Solar-Module in Wechselstrom umwandeln und in das Stromnetz einspeisen, müssen eine Mindestleistung von 250 Watt haben. Zudem dürfen sie eine Maximalleistung von 600 Watt nicht übersteigen. Eine vorübergehende Drosselung des Wechselrichters von 800 Watt auf 600 Watt ist jedoch zugelassen. Außerdem muss das Gerät im sogenannten Marktstammdatenregister angemeldet werden. Letzter Punkt: Eine Anschaffung darf erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. Sind die Auflagen erfüllt, fördert die Stadt die Anschaffung mit bis zu 200 Euro.

Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass Mieterinnen und Mieter ihre Vermieterinnen beziehungsweise Vermieter über die Anschaffung informieren sollten, bevor sie ein Stecker-Solargerät aufstellen. Weiterhin ist zu beachten, dass eine doppelte Förderung durch Kombination mit anderen Förderprogrammen nicht erlaubt ist. Alle Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der Homepage der Stadt Nettetal. Dort sind auch weiterführende Informationen und das Antragsformular sowie die Förderrichtlinie erhältlich. Unterlagen können auch telefonisch bei der zuständigen Sachbearbeiterin, Agnes Steinmetz, unter der Rufnummer 02153/898-6203 oder per E-Mail agnes.steinmetz@nettetal.de angefordert werden.

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Weitere Informationen: www.ct.de