Förderprogramm „Photovoltaik-Steckermodule“: Antragstellung ab dem 3. April 2023 möglich

Veröffentlicht am: 28.03.2023

Mit dem zum 3. April 2023 aufgelegten Förderprogramm „Photovoltaik-Steckermodule" erhalten die Bürgerinnen und Bürger Nettetals eine finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Photovoltaik-Steckermodulen. Die Stadt schafft einen Anreiz für Privatpersonen, die einen eigenen Beitrag zur Bewältigung der Klima- und Energiekrise leisten wollen.

Ziel der Zuwendung ist es, den Einsatz und Ausbau von erneuerbaren Energien innerhalb des Gebiets der Stadt Nettetal zu unterstützen und damit einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen zu leisten.

Die Fördersätze, abhängig von der Geräteleistung, stellen sich wie folgt dar: Bei einer Geräteleistung von 250 bis 430 Watt wird ein Zuschuss von 100 Euro gewährt. Ab einer Leistung von 430 bis 600 Watt beträgt die finanzielle Förderung 200 Euro. Insgesamt stehen 10.000 Euro im Haushalt zur Verfügung.

Für die Antragstellung benötigt man lediglich das Antragsformular, welches ab dem 3. April 2023 auf der Homepage der Stadt Nettetal zu finden sein wird sowie einen Kostenvoranschlag. Als Kostenvoranschlag werden auch Angebote aus dem Internet, die mittels eines Screenshots dokumentiert werden, zugelassen. Die Anträge werden in der Reihenfolge der Eingänge bearbeitet. Ist der Fördertopf ausgeschöpft, wird das Programm geschlossen. Schnell sein lohnt sich somit.

Die Förderung ist allerdings an gewisse Bedingungen geknüpft: Die Wechselrichter, die den Strom der Solar-Module in Wechselstrom umwandeln und in das Stromnetz einspeisen, müssen eine Mindestleistung von 250 Watt haben. Zudem dürfen sie eine Maximalleistung von 600 Watt nicht übersteigen. Außerdem muss das Gerät beim zuständigen Netzbetreiber und im sogenannten Marktstammdatenregister angemeldet werden. Letzter Punkt: Eine Anschaffung darf erst erfolgen, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.
Sind die Auflagen erfüllt und entspricht alles den gängigen Sicherheitsnormen, fördert die Stadt die Anschaffung mit bis zu 200 Euro.

Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass Mieterinnen und Mieter ihre Vermieterinnen beziehungsweise Mieter über die Anschaffung informieren sollten, bevor sie ein Stecker-Solargerät aufstellen. Besitzerinnen und Besitzer von Eigentumswohnungen benötigen zudem eine Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft. Weiterhin ist zu beachten, dass eine doppelte Förderung durch Kombination mit anderen Förderprogrammen nicht erlaubt ist.

Alle Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der Homepage der Stadt Nettetal. Dort sind auch weiterführende Informationen und alle Antragsformulare sowie die Förderrichtlinie erhältlich. Unterlagen können auch telefonisch bei der zuständigen Sachbearbeiterin, Agnes Steinmetz, unter der Rufnummer 02153/898-6203 oder per E-Mail agnes.steinmetz@nettetal.de angefordert werden.

 

Wichtig zu wissen: Seit dem 1. Januar 2023 sind Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher mit einem Umsatzsteuersatz von 0 Prozent versehen. Diese 0 Prozent gelten auch für Stecker-Solargeräte.

Für alle, die sich zu dem Thema informieren möchten, bieten die Stadt Nettetal und die Verbraucherzentrale gemeinsam am 19. April 2023 um 18 Uhr einen Online-Vortrag zum Thema Stecker-Solaranlagen an. Dipl.-Ing. Michael Berger, Energieberater für die Verbraucherzentrale NRW, informiert über Kosten und Anforderungen und geht im Anschluss an den Vortrag auch auf individuelle Fragen ein.

Unter dem folgenden Link kann man teilnehmen:
https://meet.nettetal.de/tho-opj-4hw-zie

Bildunterschrift v.l.: Timo Köppen (Leiter Fachbereich Klima, Nachhaltigkeit, Mobilität), Agnes Steinmetz und Bürgermeister Christian Küsters führen vor, wie leicht sich ein Modul installieren lässt. Foto: Stadt Nettetal

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de