Förderprogramm „Nettetal grünt und blüht“ wird fortgesetzt: Antragstellung ab 4. März möglich

Veröffentlicht am: 26.02.2024

Förderprogramm „Nettetal grünt und blüht“

Zum 4. März 2024 wird das Förderprogramm „Nettetal grünt und blüht“ fortgeführt. Die Bürgerinnen und Bürger Nettetals erhalten somit weiterhin eine finanzielle Förderung für investive Maßnahmen zur Herstellung hitzemindernder Strukturen. Die Stadt schafft einen Anreiz für Privatpersonen und Unternehmen, einen eigenen Beitrag zum Arten- und Klimaschutz sowie zur weiteren Begrünung Nettetals zu leisten. Gefördert wird die Anlage von extensiven Dachbegrünungen sowie Fassadenbegrünungen bei Bestands- und Neubauten im Wohn-und Gewerbebau durch die Gewährung eines Zuschusses. Weiterhin werden baumpflegerische Maßnahmen und fachliche Baumgutachten für Bäume mit einem Stammumfang von 150 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe, gefördert. Zudem soll im gesamten Stadtgebiet Nettetals ein Anreiz für versickerungsfähige und begrünte Flächen geschaffen werden. Gefördert werden Maßnahmen, bei denen versiegelte Flächen ohne Begrünung wie zum Beispiel Schottergärten, asphaltierte Hinterhöfe, Einfahrten und Stellplätze entsiegelt und dauerhaft mit Anschluss an den natürlichen Boden begrünt werden. Förderfähig sind ebenfalls Teilentsiegelungen, etwa mit Rasengittersteinen.

Die Entsiegelung und Begrünung von Flächen kann einen aktiven Beitrag zur Klimaanpassung leisten. Denn im Gegensatz zu vollversiegelten Oberflächen kann auf un- und teilversiegelten Flächen Regenwasser versickern und im Boden gespeichert werden. Außerdem kühlen begrünte Flächen die Umgebung, anstatt sie zusätzlich aufzuheizen. Entsiegelte Flächen bieten zudem zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um bunte Vielfalt auf das eigene Grundstück zu bringen und damit gleichzeitig die Klimaanpassung und die biologische Artenvielfalt zu fördern.

An dieser Stelle möchte die Stadt Nettetal darauf aufmerksam machen, dass seit Beginn des Jahres in NRW eine neue Landesbauordnung greift, in der das Verbot von Schottergärten eindeutig definiert wurde. Nicht überbaute Flächen müssen wasseraufnahmefähig gestaltet und begrünt werden. Schotterungen und Kunstrasen sind keine zulässige Gestaltung von nicht überbauten Flächen. Trotz des Verbotes setzt die die Stadt Nettetal auf Aufklärungsarbeit und Fördermöglichkeiten. So wird bereits zur Baugenehmigung eine sogenannte Klimatasche verschickt, in der unter anderen Informationsmaterialen zur Vermeidung von versiegelten Flächen und zur Anlage von klimafreundlichen Vorgärten zu finden sind.

Auf der Homepage werden Informationsmaterialien zu insektenfreundlichen Vorgärten und deren Vorteilen sowie Vorher/Nachher-Fotos bereits umgestalteter Vorgärten veröffentlicht. Zudem geht die Stadt Nettetal mit gutem Beispiel voran und legt Staudenbeete an geeigneten Orten überall im Stadtgebiet an. Beispiele mit den entsprechenden Pflanzlisten werden auf der Internetseite der Stadt Nettetal veröffentlicht.

Bei neuen Bauvorhaben wird bereits seit Jahren zusätzlich zum bestehenden Verbot in Bebauungsplänen eine Festsetzung gemacht, nach der nicht überbaute Teile eines Grundstücks begrünt oder bepflanzt werden müssen.

Die Fördersätze zum Förderprogramm Nettetal grünt und blüht sind wie folgt:

-    Dach- und Fassadenbegrünung: 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 Euro
-    Schottergartenentsiegelung und Vorgartenbegrünung: 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 Euro
-    Flächenentsiegelung: 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 Euro.
-    Baumpflege und Baumgutachten: 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 500 Euro.

Grundsätzlich werden die Material- und Arbeitskosten sowie die Entsorgung von der Stadt Nettetal in der Höhe der Fördersätze und bis zum Höchstbetrag übernommen. Werden die Arbeiten in Eigenregie geleistet, erfolgt die Übernahme der Materialkosten. Insgesamt stehen 40.000 € im Haushalt zur Verfügung.

Alle Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der Homepage der Stadt Nettetal. Dort sind auch weiterführende Informationen und alle Antragsformulare sowie die Förderrichtlinie erhältlich. Unterlagen können auch telefonisch bei der zuständigen Sachbearbeiterin, Agnes Steinmetz, unter der Rufnummer 02153/898-6203 oder per E-Mail an agnes.steinmetz@nettetal.de angefordert werden. Eine Antragstellung ist ab dem 4. März 2024 ab 8.30 Uhr möglich.

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Weitere Informationen: www.ct.de