EUROPA IN NETTETAL: Europa macht auch vor den Gewässern keinen Halt

Veröffentlicht am: 31.05.2024

Wo ist Europa auch in Nettetal greifbar, wo trifft man auf Auswirkungen europäischer Politik, die nicht sofort ins Auge fallen? Mit der im Jahr 2000 in Kraft getretenen Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) werden unter anderem auch die zahlreich vorhandenen Gewässer in Nettetal als Lebensräume in ihrer Gesamtheit betrachtet und ihr Wasser nicht nur als reines Verbrauchsgut angesehen. Die Richtlinie vereinheitlicht den rechtlichen Rahmen für die Wasser-Politik der Europäischen Union und bezweckt, die Wassernutzung nachhaltig und umweltverträglich zu gestalten. Sie gilt für alle Gewässer Europas, das heißt für das Grundwasser und die Oberflächengewässer. Bezweckt werden soll mit der Richtlinie, dass der Gewässerschutz nicht mehr an Verwaltungs- oder Staatsgrenzen haltmachen soll. Die Betrachtung erfolgt vielmehr nach Flussgebieten, also anhand der natürlichen Grenzen.

Die Renaturierung von Fließsystemen ist dabei ein wichtiger Baustein und auch in Nettetal sowie dem Verbandsgebiet des Netteverbands vielerorts vorzufinden, finanziert unter anderem mit Fördermitteln der EU. In Nettetal wurden beziehungsweise werden folgende Projekte umgesetzt:

·    Renaturierung des Mühlenbachs im Bereich Onnert (ab 2024)
·    Renaturierung des Unteren Pletschbaches in Nettetal-Lobberich (2022/2023)
·    Anlage einer kleinen Sekundäraue am Mühlenbach nördlich des Quellensees in Nettetal-Breyell (September 2020)
·    Renaturierung des Pletschbachs in Nettetal-Dyck (Oktober 2020)
·    Umbau einer rauen Rampe an der Nette oberhalb des Poelvenn (Dezember 2019)
·    Naturnaher Ausbau des Unteren Mühlenbachs in Nettetal-Breyell (Oktober 2018 und November 2019)
·    Naturnaher Ausbau des Verbandsgewässers Nr. 0.46 in Nettetal-Breyell 2015
·    Konzeptionelle Maßnahmen an den Netteseen (seit 2014)
·    Der Mühlenbach bekommt ein neues naturnahes Gesicht - Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Niers- und Netteverband (2014)
·    Wiederherstellung der Durchgängigkeit an der Stauanlage Ferkensbruch (2013)
·    Übernahme der Kooperationsleitung in der Planungseinheit Nette zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (seit 2009)
·    Sicherung/Gestaltung der Netteufer (Dämme) zwischen De Wittsee und Schrolik, Nettetal-Hinsbeck (2008/09)
·    Umlegung der Nette und Bau einer Stauanlage am Windmühlenbruch, Nettetal-Lobberich (2005/06)
·    Errichtung einer Fischaufstiegsanlage an der Leuther Mühle, Nettetal-Leuth und Hinsbeck (2005)

Die EU-WRRL wurde im Jahr 2002 durch Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes in bundesdeutsches Recht umgesetzt, das in allen Bundesländern einheitlich gilt. Die Richtlinie verpflichtet dazu, bei oberirdischen Gewässern den „guten ökologischen Zustand“ sowie den „guten chemischen Zustand“ zu erreichen. Bei erheblich veränderten oder künstlichen Gewässern gilt der Standard zum Erreichen des „guten ökologischen Potenzials“ und des „guten chemischen Zustands“. Außerdem regelt die Richtlinie, dass sich die Gewässer in ihren Eigenschaften nicht verschlechtern dürfen (Verschlechterungsverbot).

Ein „guter chemischer Zustand“ bedeutet bei Oberflächengewässern, dass für eine Reihe von Schadstoffen, die in einer EU-weit gültigen Liste aufgeführt sind, die dort festgelegten Grenzwerte (Umweltqualitätsnormen), eingehalten werden.

Oberflächengewässer haben einen „guten ökologischen Zustand“, wenn die dort vorgefundenen Fische, Kleinlebewesen und Pflanzen in etwa dem entsprechen, was man ohne Einfluss des Menschen dort vorfinden würde. Kleine Abweichungen werden akzeptiert. Ein „sehr guter ökologischer Zustand“ entspricht also einer „unberührten Natur“.

Das „ökologische Potenzial“ findet als Zielsetzung immer dann Anwendung, wenn an einem Bach oder Fluss aufgrund wichtiger Nutzungen nicht alle für das Erreichen des guten ökologischen Zustands erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden können. 
Für diese Zielerreichung wurden in der Vergangenheit und werden auch in der Zukunft Renaturierungen - beispielsweise durch den Netteverband - durchgeführt. Doch diese Renaturierungen von Fließgewässern kosten Geld, zum Beispiel für Planung, Flächenankauf und die eigentlichen Baumaßnahmen. Wegen der hohen Kosten beteiligt sich die EU an der Förderung von Gewässerrenaturierungen. Die Förderung erfolgt nicht aus einem eigens eingerichteten Topf, sondern aus den bestehenden Fonds der EU. Da Wasserwirtschaft in Deutschland primär Sache der Bundesländer ist, sind sie auch weitestgehend für Renaturierungen verantwortlich und verwalten auch die Fördergelder der Europäischen Union.

Eine Förderung, als Kombination aus EU-Geldern und Geldern aus der Landesebene beträgt in der Regel 40 bis 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Somit reduziert sich der zu leistende Eigenanteil deutlich und entlastet folglich den Haushalt die verbandszugehörigen Kommunen.

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